Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2008-12-17
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Es ist erfreulich, dass sich alle Rednerinnen und Redner in diesem Saal für den liberalen Rechtsstaat ausgesprochen haben und dass niemand einen Polizeistaat will. Darin sind wir uns einig. Für mich als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen kommt die Wende doch etwas überraschend, das muss ich sagen. Wir führten in der Kommission eine vertiefte Diskussion, und ich bin hocherfreut, dass alle, auch die, die für Eintreten sind, die rechtsstaatliche Problematik dieser Vorlage erkennen und sie mit der Rückweisung auch abklären wollen.
Herr Bundesrat Schmid, mir scheint es wichtig zu sein, dass auch die Frage der Bedrohungslage präzisiert wird. Sie haben uns jetzt wieder aufgerufen, die Beratungen möglichst schnell aufzunehmen. Aber wenn man Abklärungen macht, braucht es trennschärfere Darlegungen zur Bedrohungslage. Die Frage, was Terrorismus ist, wird in der Botschaft auch sehr oberflächlich behandelt, und das hat in Bezug auf die Notwendigkeit dieser Vorlage in der Kommission zu grossen Diskussionen Anlass gegeben. Weiter erwarten wir von diesem Gutachten auch eine Klärung in Bezug auf die geschützten Rechtsgüter, darauf, was "innere" und "äussere Sicherheit" ist und was Sie schützen wollen. Nur so kann man die massiven Eingriffe in die Grundrechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger überhaupt beurteilen - und es sind massive Eingriffe in die Grundrechtspositionen, wenn Sie dem Staatsschutz gleichsam die ganze Privatsphäre zugänglich machen. Es ist eben nicht so, wie Herr Fluri gesagt [PAGE 1892] hat; es ist nicht völlig klar, ab welcher Schwelle Überwachungen vorgenommen werden dürfen.
Wenig gesagt wurde jetzt vonseiten des Bundesrates zur Frage, wie es mit der Aufsicht über den Staatsschutz steht. Ich möchte darauf hinweisen, dass dazu auch Motionen hängig sind. Die Aufsicht über den Staatsschutz kann nicht mehr milizmässig organisiert werden. Das ist auch ein zentrales Anliegen, das in der RK diskutiert worden ist.
Herr Bundesrat Schmid, ich möchte Ihnen noch eine weitere Frage zur Klärung mit auf den Weg geben: Sie haben mit der Vorlage den Rechtsschutz ausgebaut. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun zu der neuen Rolle, die ihm hier zugedacht ist, sehr kritisch geäussert. Diese Bedenken wie auch die Einwendungen des Datenschutzbeauftragten gilt es ernst zu nehmen und im Rahmen der Neubeurteilung der Vorlage zu klären.