Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-17
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich für Eintreten und Rückweisung. Es gibt aber auch Stimmen für Nichteintreten. Die Sicherheit zu gewährleisten ist von alters her eine Aufgabe des Staates. Diese Aufgabe rechtfertigt die Ausstattung des Staates mit besonderen Mitteln der Informationsbeschaffung, das ist für uns unbestritten. In der vorliegenden Vorlage werden Sicherheit und Freiheit einander aber dogmatisch als unvereinbare Rechtsgüter gegenübergestellt, und die Prioritäten werden einseitig zugunsten der Sicherheit und zulasten der Freiheit und Privatsphäre gesetzt.
Die Meinung des Bundesrates, es gehe hier um eine gegenseitige Ergänzung von Sicherheit und Freiheit, darum, ein Gleichgewicht zu finden, teilen wir von der SVP-Fraktion nicht. Die Staatsschutzbehörden sollen nämlich in den Artikeln 18ff. neu die Kompetenz erhalten, Telefonanrufe und E-Mail-Verkehr sowie Hotelzimmer und andere private Räume zu überwachen, und sie sollen die Überwachung der Datenverarbeitungssysteme, vom USB-Stick bis hin zum Mainframe Computer, ohne Wissen der Betroffenen durchführen dürfen. Diese vermeintlich neu ausgestaltete Eingriffskompetenz ist gar nicht neu; neu ist nur, dass die umstrittenen Massnahmen bzw. die Eingriffskompetenz von der Staatsanwaltschaft oder vom Richter auf die Ebene der Polizei bzw. des Staatsschutzes verlagert werden sollen, und dies ohne einsichtigen Grund. Die neuen Bestimmungen konkretisieren denn auch nicht, wie dringend und unmittelbar die Gefahr sein muss, damit man eingreifen kann. In der Anhörung und Beratung in der Kommission konnte nicht stichhaltig dargelegt werden, warum eine Verlagerung dieser Eingriffskompetenz notwendig ist. Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb den Rückweisungsantrag der Mehrheit, um grundlegende Fragen besser abzuklären.
Das immer wieder angeführte Argument, die terroristischen Gefahren und die organisierte Kriminalität seien so extrem, dass auch extreme Schutzmassnahmen erforderlich seien, lassen wir nicht gelten. Denn der Terrorismus zielt darauf hin, unsere gesellschaftliche Ordnung zu stören bzw. zu zerstören. Wenn wir aber die freie Gesellschaft mit Methoden verteidigen wollen, die aus dem Arsenal gerade solcher Organisationen stammen, verlieren wir genau die Güter, die wir verteidigen wollen, nämlich Freiheit und Privatsphäre. Wir dürfen dem Staatsschutz keine Befugnisse geben, die keiner bzw. keiner griffigen richterlichen oder parlamentarischen Kontrolle unterstellt sind. Dies ist eines der Hauptanliegen der SVP. Der Bundesrat wird im Rückweisungsantrag beauftragt, die Begriffe "innere" und "äussere Sicherheit", Verdachtsmerkmale und mutmassliche Gefährder zu konkretisieren und eng zu umschreiben.
Die SVP anerkennt durchaus die Notwendigkeit von gewissen präventiven Überwachungen, aber sie stimmt nicht ohne Not einer Verlagerung der Eingriffskompetenz zu. Vielmehr soll das heutige Verfahren nochmals auf die Möglichkeit einer Beschleunigung hin überprüft werden. Die Grundsätze und Regeln unserer freien und liberalen Gesellschaft dürfen nicht fahrlässig der Erosion preisgegeben werden. Die besonderen Informationsbeschaffungsmittel müssen einer griffigen parlamentarischen Kontrolle unterstellt werden. Mein persönliches Recht, zu wissen, wer welche Daten über mich gespeichert hat, und darüber zu bestimmen, wer welche Daten über mich erheben darf, darf nicht unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ausgehöhlt werden. Wir tun gut daran, diese Vorlage in eine zweite, grundlegende Überarbeitung zu schicken, denn auch die Sicherheitspolitische Kommission hat ja beantragt, noch Abklärungen zu machen bezüglich Verfassungsmässigkeit.
Ich bitte Sie daher, den Rückweisungsantrag zu unterstützen.