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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-12-17

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

In Bezug auf den Rückweisungsantrag gilt es zu wählen zwischen einer Rückweisung und einer Sistierung des Verfahrens in der Kommission, damit die Fragen beantwortet werden können und anschliessend die Kommissionsarbeit wieder aufgenommen werden kann. Mir scheint, dass es zweckmässiger ist, die Vorlage jetzt zurückzuweisen und damit der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Ich kann die Haltung des Bundesrates begründen. Vorweg: Geben Sie sich keinen Illusionen hin. Wir leben in einer Welt, in der ein derartiges Gesetz oder eine derartige Revision unumgänglich ist. Es ist ein sensibler Bereich, zweifellos, dessen ist sich auch der Bundesrat bewusst. Man hat deshalb gerade der rechtsstaatlichen Komponente ein besonderes Gewicht beigemessen. Das Bundesamt für Justiz steht zu dieser Vorlage. Wir haben jetzt, nachdem die Kommission beraten und mehrheitlich Rückweisung beschlossen hat, einen externen Gutachter damit beauftragt, das Ganze auch aus der Aussensicht nochmals zu analysieren. Dieses Gutachten wird in einem ersten Entwurf im Februar oder März 2009 vorliegen. Das Gutachten wird im Laufe des Frühjahrs an die Kommission weitergeleitet und eine Grundlage sein, um die Vorlage zu vertiefen.

Die Geschichte des Gesetzes geht Jahre zurück. Am 5. Juli 2006 beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens, nachdem schon früher vom Parlament her verschiedentlich eine Ergänzung des BWIS verlangt worden war. Mindestens seit Beginn dieses Jahrzehnts ist auf der einen Seite das Parlament aktiv, um das Gesetz zu verschärfen, selbstverständlich immer rechtsstaatlich korrekt, und die Mittel der Polizeiorgane zu verbessern. Auf der anderen Seite führte gerade die sensible Abgrenzung zwischen Rechtsstaatlichkeit und polizeilicher Effizienz dazu, dass die Vorlage eigentlich sehr vorsichtig angegangen wurde und dass wir hier jahrelange Vorarbeit investierten, ehe die Vorlage ins Parlament kam. Am 15. Juni 2007 - Sie sehen auch hier: vor weit mehr als einem Jahr - verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlamentes, und erst im Mai 2008, also praktisch ein Jahr später, kam es zur Beschlussfassung.

Ich brauche im Moment nicht vertieft auf die materielle Diskussion einzugehen, weil der Bundesrat ja bereit ist, die Rückweisung zu akzeptieren, um sich dann gestützt auf das ergänzende Gutachten der speziellen Fragen der Kommission anzunehmen und die Fragen im Rahmen einer Ergänzungsbotschaft auch zu beantworten. In der Zwischenzeit ist noch dazugekommen, dass die GPK Ihres Rates gestützt auf die Analyse Nef beantragt hat, dass das BWIS II so zu ergänzen sei, dass die Akteneinsicht bei der Personensicherheitsüberprüfung nicht eingeschränkt werden könne, und dazu braucht es eine entsprechende Gesetzesgrundlage.

Das EJPD hatte seinerzeit einen derartigen Antrag in der Vorlage. In der Vernehmlassung ist genau dieser Antrag durchgefallen. Deshalb war er dann nicht in der Vorlage an das Parlament enthalten. Aber die GPK kommt jetzt darauf zurück und verlangt die Aufnahme dieser Bestimmung. Der Bundesrat wird darüber entscheiden, und es bestehen aus meiner Sicht gute Gründe dafür, dass man auf die ursprüngliche Fassung zurückkommt und eben eine derartige Gesetzesgrundlage schafft.

Das ist ein zusätzlicher Grund, um das Geschäft über die Zusatzbotschaft zu vertiefen, um dann wieder an die Kommission zu gelangen.

Im Prozess selber geht es ja letztlich darum, die Vorlage referendumsresistent zu machen. So haben verschiedene Votanten, auch Herr Fluri, der den Minderheitsantrag zurückgezogen hat, darauf hingewiesen, dass wir mit Blick auf den Zeitablauf gut daran tun, die Diskussion jetzt so vertieft zu führen, dass während des Verfahrens nicht immer wieder neue Fragen aufgekocht werden, die zu zusätzlichen Abklärungen führen. Deshalb scheint es mir auch zweckmässig, dass man die Diskussion nach dem Grundsatz "reculer pour mieux sauter" vertieft und dann die Vorlage bringt.

Aber - und damit schliesse ich -: Verschliessen Sie sich nicht der Realität. So gut hier viele mahnende Worte gemeint sind - auch die Worte, mit denen zum Ausdruck gebracht worden ist, dass man glaubt, im Strafrecht bereits genügend Handhabe zur Verfügung zu haben, um im Bereich von Vorbereitungshandlungen aktiv werden zu können -, so bestehen doch erhebliche Zweifel. Es kann ja auch nicht sein, dass man Straftatbestände ohne klare Konturen schafft und damit die Handlungsmöglichkeiten der Polizei gestützt auf das Strafrecht so erweitert, dass man wiederum ohne klare Definitionen aktiv werden kann. Es kann auch nicht sein, dass man ohne Verdacht Strafverfahren aufnehmen kann. Mit anderen Worten: Es wird unumgänglich sein, dass man sich dieser speziellen Situation in einem speziellen Erlass oder in einer speziellen Revision vertieft annimmt. Es kommt dazu, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Staaten in Europa ihre Gesetzgebung in diesem Bereich angepasst hat und dass wir einen gemeinsamen Sicherheitsraum Europa haben. Wenn Sie hier jetzt ein Vakuum schaffen, wird deutlich, wo man solche Vorbereitungshandlungen vornehmen muss: dort, wo die Polizei die grössten Hürden zu nehmen hat, um prospektiv, aber immer rechtsstaatlich kontrolliert, aktiv werden zu können.

Ich bitte Sie deshalb einzutreten. Die Vorlage ist nötig. Ich bitte Sie auch, sich der Dringlichkeit bewusst zu sein. Wir sind mit dieser Vorlage schon jetzt spät dran. Ich akzeptiere eine Rückweisung, um die Vorlage im Sinne meiner Ausführungen und Ihrer Anträge zu vertiefen.

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