Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-18
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 2 Buchstaben a und b. Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. In der Botschaft des Bundesrates wird immer wieder betont, dass die Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll nicht ausgeweitet werden sollen. Wir sind der Ansicht, dass die ständerätliche Fassung dieser Zielsetzung besser nachkommt als die bundesrätliche.
Zu Buchstabe a: Die Fassung des Bundesrates legt das Gewicht auf die regelmässigen Besuche aller Orte. Demgegenüber beschloss der Ständerat, dass die Kommission alle Orte besuchen kann, aber die Schwergewichte selbst festlegt. Das ist der Unterschied. Das entspricht auch eher der Zielsetzung der Botschaft, dass die Verpflichtungen auf nationaler Ebene nicht ausgeweitet werden sollen. Ich bitte Sie daher, bei Buchstabe a der Fassung des Ständerates zuzustimmen.
Bei Buchstabe b ist es ebenso. Die bundesrätliche Fassung schreibt vor, dass die Empfehlungen der Kommission umzusetzen seien - es kann zumindest so gedeutet werden -, die Empfehlungen der Kommission bekommen fast verbindlichen Charakter. Im Gegensatz dazu steht die ständerätliche Fassung: Da müssen oder sollten die Empfehlungen umgesetzt werden, soweit die empfohlenen Massnahmen notwendig sind, soweit die Massnahmen eben Verbesserungen vorsehen.
Und wir wissen ja alle, dass immer dann, wenn Massnahmen empfohlen werden, die Frage auftaucht: Ja, trägt die Massnahme dazu bei, dass Verbesserungen erwirkt werden? In diesem Sinne ist die Minderheit der Meinung, dass die ständerätliche Fassung der Buchstaben a und b der Zielsetzung des Bundesrates, nämlich nur die Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zu übernehmen, besser nachkommt als die bundesrätliche Fassung.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.