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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-18

Wortprotokoll

Die Frage, wer Wahlorgan für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht sein soll, war bereits in den Kommissionen umstritten. Ob es die Vereinigte Bundesversammlung oder die Gerichtskommission sein soll, ist letztlich eine politische Frage. Der Bundesrat hat die Gerichtskommission als Wahlorgan vorgeschlagen; er zieht sie diesbezüglich der Vereinigten Bundesversammlung weiterhin vor. Wir orientieren uns mit diesem Vorschlag an der heutigen Situation bei den Handelsgerichten, wo die nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter von der Justizbehörde gewählt werden und nicht durch das Parlament. Das erscheint uns auch für die nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht sachgerecht.

Die Einsetzung der Gerichtskommission als Wahlorgan erlaubt eine vertiefte Auseinandersetzung des Wahlgremiums mit den fachlichen Eignungen der Kandidatinnen und Kandidaten. Wählt die Bundesversammlung, so führt dies zu einer stärkeren Berücksichtigung der Proporzansprüche der politischen Parteien. Bei der Bestellung eines fachtechnischen Richtergremiums kann dies im Widerspruch zu den hohen qualitativen Anforderungen stehen. Im Unterschied zu den Richterinnen und Richtern an den eidgenössischen Gerichten sind die Patentrichterinnen und Patentrichter eben im Nebenamt richterlich tätig. Ihre Wahl hat daher nicht den gleichen Stellenwert wie die übrigen Wahlgeschäfte der Bundesversammlung. Die hohe demokratische Legitimation eines Wahlaktes durch die Bundesversammlung erscheint uns daher bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern des Bundespatentgerichtes nicht notwendig und auch nicht sachgerecht. Die Wahl durch die Gerichtskommission würde im Übrigen die Bundesversammlung von Wahlgeschäften entlasten. Letztendlich ist es ein politischer Entscheid, den Sie zu treffen haben.

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