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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-18

Wortprotokoll

Bei der einzigen Differenz in dieser Vorlage haben wir zu entscheiden, von wem die nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht gewählt werden sollen. Der Bundesrat schlägt ein abgestuftes Verfahren vor, wonach die hauptamtlichen Richter durch die Bundesversammlung gewählt, die nebenamtlichen Richter von der Gerichtskommission der Bundesversammlung ernannt werden. Wir haben bereits in den Ausführungen der Frau Bundesrätin und des französischsprachigen Kommissionssprechers gehört, dass die Legitimation der hauptamtlichen Richter durch die Bundesversammlung beziehungsweise die Wahl der nebenamtlichen Richter durch unsere Gerichtskommission analog zu den heutigen Regelungen in den Kantonen für die Handelsgerichte erfolgen soll.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt Ihnen das Festhalten an der bundesrätlichen Lösung. Wir sind der Überzeugung, dass bei der Besetzung der Richterstellen am Bundespatentgericht die einzigen Kriterien, die entscheidend sein dürfen, die fachliche Qualifikation, die Ausbildung, die Muttersprache sowie die Sprachkenntnisse sind. Die politische Zusammensetzung ist bei der Wahl von Bundespatentrichterinnen und Bundespatentrichtern vollständig unerheblich. Deshalb macht es auch Sinn, dass die Gerichtskommission die Wahl von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern vornimmt und dass wir diese Wahlen nicht hier in der Bundesversammlung vornehmen und entsprechend verpolitisieren.

In dem Sinne beantrage ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen.