Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-02
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, einen kurzen Rückblick auf die Entstehungsgeschichte dieses Artikels 37b Absatz 5 zu halten. Herr Stadler hat mit Recht gesagt: Wir haben diese Botschaft und diesen Gesetzentwurf unter hohem Zeitdruck ausgearbeitet. Wir konnten nämlich erst am 15. Oktober dieses Jahres beginnen und haben trotzdem eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese Vernehmlassung ist, wie Sie das jetzt auch bestätigt haben, auf guten Boden gefallen. Das ganze Gesetzgebungsvorhaben war nicht bestritten, im Gegenteil: Es ist eigentlich auch von den Banken rundherum begrüsst worden - ausdrücklich! Wir hatten so weit keine Differenzen.
Aber ganz am Ende, als die Botschaft eigentlich schon für den Druck bereit war, haben sich bei mir die Privatbanken und die Auslandbanken gemeldet. Sie haben gesagt, dass die Bilanzstruktur der Privatbanken, die ja auf unserem Finanzplatz auch einen wichtigen Faktor darstellen, anders gestaltet ist als die Bilanzstruktur einer Kommerzbank. Sie haben nämlich ein besonderes Geschäftsmodell. Dieses Modell hat zur Folge, dass sehr viele Aktiven nicht in der Schweiz, in inländischen Aktiven, liegen, sondern dass von der Natur des Geschäftes her sehr vieles im Ausland liegen muss. Sie haben mich ersucht, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Ich habe dann in allerletzter Minute Absatz 5 und den entsprechenden Text noch in die Botschaft eingefügt, weil ich der Überzeugung bin, dass sich hier eine Ausnahme rechtfertigt. So viel zur Entstehungsgeschichte dieses Absatzes 5.
In der Kommission wurde dann gesagt, dass man über die Ausnahmen, wenn sie schon bewilligt werden, Aufschluss haben müsse, eben im Sinne der Transparenz. Man wolle wissen, ob da nicht allenfalls der Same zu weiteren Problemen liege, dass man also gewissermassen etwas verheimliche. Ich habe dann in der Kommission gesagt: Die Banken sind vielleicht selber schuld, dass man jetzt nach Transparenz lechzt und dass man Vertrauen durch Transparenz schaffen will. Ihr eigenes Verhalten hat zu dieser Situation geführt. Sie müssen es jetzt vielleicht akzeptieren. Das ist auch ein Argument, das ich durchaus teilen kann.
Um klar zu sein: Die Ausnahmen sind bezüglich des Anteils der ständig im Inland gedeckten oder der übrigen in der Schweiz liegenden Aktiven zu machen - und nicht bezüglich der Frage, ob die Deckung als solche vorhanden sein muss oder nicht. Da gibt es für mich keine Diskussion. Es geht nur um den Anteil inländisch oder ausländisch gedeckter Aktiven.
Da steht auf der einen Seite die Transparenz als Basiselement für das Vertrauen in eine Bank und gegenüber den Bankkunden. Auf der anderen Seite haben die Privatbanken jetzt gesagt: Ja, ihr macht da etwas, das eigentlich nicht nötig ist, und es ist eigentlich auch ein falscher Weg. Denn das Erreichen einer Deckung von 125 Prozent sagt über die Liquidität und die Bonität und die Stärke einer Bank nichts aus. Es ist sogar gefährlich, wenn man dann Ratings macht, denn es lässt keinen Rückschluss auf die Qualität der Bank zu. Deshalb sollte man, haben die Privatbanken gesagt, diesen Zusatz hier nicht machen. Sie sind dagegen. Aber die Mehrheit der Kommission sagt: Wir wollen Vertrauen, wir wollen Transparenz, und die Banken sollen sich in diesem Punkte äussern.
Jetzt muss ich Ihnen sagen, dass ich nicht in der Lage bin, im Detail zu sagen, wie man das umsetzt. Wir haben uns das in der Tat noch nicht überlegt. Es war ja auch eine Überraschung, dass es jetzt so passiert ist. Wenn Sie diesen Zusatz beschliessen, ist es natürlich so, dass die Finanzmarktaufsicht gehalten ist, eine Regel zu bestimmen und zu sagen, wie man das gegenüber den Kantonalbanken handhabt, wie das gegenüber den Privatbanken zu handhaben ist. Klar ist einmal, dass die Auslandbanken, die Zweigniederlassungen in der Schweiz, hier keine Ausnahmeansprüche haben. Das ist klar. Aber alles andere muss natürlich noch geregelt werden. Man würde im Gesetzgebungsjargon von einer Verordnung sprechen. Ich weiss nicht, wie das dann bei der Finma heisst. Es kann ein Rund- oder ein Kreisschreiben sein, aber klar ist, dass die Umsetzung noch nicht formuliert ist. Das müssten wir tun.
Ein letzter Punkt: Die Frau Kommissionspräsidentin sagt, man solle hier dem Nationalrat eine Vorgabe machen und er könne sich dann dieses Themas noch einmal vertieft annehmen. Das stimmt natürlich schon. Generell haben wir ja die Möglichkeit, Differenzen zu schaffen. Nur: Passen Sie auf! Wir wollen hier dringliches Recht schaffen, und ich möchte eigentlich, dass wir in dieser Session damit durchkommen. Sonst haben wir dann gar nichts, und das wäre schlecht. Wir können nicht diesen Einlegerschutz verschieben, während alle anderen Finanzmassnahmen getroffen werden. Wenn diese Frage zum Nationalrat geht, dann mit dem Ziel, dass wir in dieser Session einfach versuchen, hier noch eine Vertiefung im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zu gewinnen.
Der Bundesrat bleibt selbstverständlich bei seinem Entwurf.