Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Wie bereits erwähnt, sollen neu die Forderungen von Bankstiftungen als Vorsorgeeinrichtungen gesondert respektive zusätzlich privilegiert werden. Konkret bedeutet das Folgendes: Mit der heutigen Regelung werden Guthaben von Kunden bei Bankstiftungen im Falle eines Konkurses der Bank privilegiert behandelt. Allerdings kann der Kunde die 30 000 Franken nur einmal beanspruchen. Hat er also ein Sparkonto von 20 000 Franken und bei der Bankstiftung ein Guthaben von 40 000 Franken, so erhält er nicht 60 000 Franken, sondern insgesamt eben nur 30 000 Franken. Die Neuerungen sind nun die gesonderte Betrachtung und die Erhöhung auf 100 000 Franken. Dieser Kunde würde in Zukunft sowohl die 20 000 Franken vom Sparkonto wie auch die 40 000 Franken vom Vorsorgekonto bekommen.
In unserer Kommission hat dieser Absatz zu einigen Fragen geführt, nämlich etwa: Werden mit dem Privileg für Gelder aus Bankstiftungen diese Stiftungen z. B. gegenüber einer normalen autonomen Pensionskasse, die eben keine Bankstiftung ist, nicht begünstigt? Wir haben darauf die folgende Antwort erhalten: Die unterschiedliche Behandlung wird nicht neu eingeführt, sondern galt schon bisher. Geändert wird folglich nicht die Natur der privilegierten Gelder, sondern nur deren Behandlung. Ihre Kommission geht davon aus, dass die Frage der unterschiedlichen Behandlung beim Einlegerschutz bezüglich der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen der grundlegenden Überprüfung des Einlegerschutzes ebenfalls angeschaut wird.
Ich erlaube mir bei diesem Absatz noch einen Nachtrag zu den Ausführungen von Herrn Kollege Graber im Zusammenhang mit der Änderung der BVV 2: Herr Bundesrat, Sie haben es auch ausgeführt, eine gewisse Widersprüchlichkeit innerhalb der bundesrätlichen Politik ist hier nicht wegzudiskutieren. Unsere Kommission hat der zuständigen SGK einen Brief geschrieben und sie gebeten, die Änderung der BVV 2 anzuschauen und darauf hinzuwirken, dass sie nicht per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt wird. Das wollte ich noch nachtragen.