David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-02
Wortprotokoll
Es ist doch tatsächlich so, dass es hier um die Frage der Transparenz geht, und zwar der Transparenz der Einlagensicherung. Wir machen das ja für die Bankkunden, indem wir für diejenigen, welche die Einlagen abgeben, eine Regel aufstellen, welche diesen Kunden eine Sicherheit vermitteln soll, dass ihre Einlagen mit den Dingen, die wir als sicher betrachten, hinreichend gedeckt sind. Wenn diese Annahme stimmt, wonach das, was wir hier machen, den Kunden auch Vertrauen geben soll und sich die Kunden auf diesen Mechanismus verlassen können, dann soll dieser Mechanismus für die Kunden auch erkennbar sein. Nach meiner Meinung würden wir den ganzen Mechanismus gerade untergraben, wenn wir zwar hier eine Regel schaffen, welche die Kunden über die Sicherheit der Einlagensicherung informieren soll, aber nicht festlegen, wie die Deckung dieser Einlagensicherung eigentlich aussehen soll, weil wir eigentlich selber nicht daran glauben, dass es das Wesentliche ist, dass diese Einlagen in dieser Weise gesichert sind.
Die Argumente, die jetzt vorgetragen worden sind, es könne sein, dass die Grossbanken eine hohe Deckung im Inland haben und dass daher diese Sicherung gut funktioniere, kann ich nicht als negativ bewerten, überhaupt nicht. Ich finde, es ist eine positive Erkenntnis, dass bewusst wird, dass hier eine hohe inländische Deckung durch inländische Forderungen besteht. Es wird dann natürlich auch noch die Qualität dieser Forderungen zur Diskussion gestellt werden können und die Frage, wo gegenüber welchen Gegenparteien diese Forderungen bestehen. Von daher wäre es nach meiner Meinung falsch, wenn man hier die Transparenz zurücknehmen würde.
Ich bin im Übrigen der Meinung - ich möchte das auch noch unterstreichen -, dass es, selbst wenn wir den Satz streichen würden, nach den allgemeinen Bilanzregeln der Bilanzwahrheit und der Bilanzklarheit notwendig wäre, dass in [PAGE 847] einer Bankbilanz erkennbar ist, was auf der Aktivseite die inländisch gedeckten Forderungen und was auf der Passivseite die privilegierten Anlagen sind. Dann kann also ein kundiger Bilanzleser der Bilanz entnehmen: Da sind die privilegierten Einlagen auf der Passivseite und auf der Aktivseite die gegenüberstehenden inländisch gedeckten Forderungen. Das heisst, das, was hier von der Finma veröffentlicht werden muss, muss nach meiner Meinung ohnehin aus einer Bankbilanz ablesbar sein. Sonst würde der Grundsatz der Bilanzwahrheit und -klarheit verletzt. In dem Sinn macht die Finma dann nichts anderes mehr, als die Daten aus den Bilanzen und den Geschäftsberichten zusammenzufassen und auf geeignete Art zu publizieren. Das, finde ich, ist ebenfalls ein Schritt, der im Interesse der Bankkunden und im Interesse der Transparenz, der Sicherheit und der Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes ist.
Ich bitte Sie, diesen Antrag so zu belassen, wie die Kommission ihn beschlossen hat.