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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-02

Wortprotokoll

Das Votum von Kollege Stähelin veranlasst mich, noch das Wort zu ergreifen. Er hat auf die Situation der Kantonalbanken hingewiesen und gesagt, sie sei in der Kommission diskutiert worden. Ich bin aber der Meinung, dass hier noch etwas klarere Aussagen gemacht werden sollten, sei es von der Kommissionspräsidentin, sei es vom Bundesrat. Weshalb? Es geht in Artikel 37b Absatz 5 ja darum, dass die Banken selbst die privilegierten Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden sicherstellen sollen, um so eben eine vollumfängliche Deckung zu garantieren. Was nun die Kantonalbanken anbelangt, so hat Kollege Stähelin ja darauf hingewiesen, dass die Finma da Ausnahmen bewilligen kann. Dann kommt noch ein Satz, der da so gewisse Hinweise gibt.

Aber da würde mich, Herr Bundesrat, eben schon interessieren, wie das jetzt für die Anwendung gedacht ist. Könnte es so ausgelegt werden, dass eine Kantonalbank, die eine Staatsgarantie in einem bestimmten Umfang hat, nur so weit auch noch dieser Vorschrift Genüge zu leisten hat, als die Staatsgarantie die 125 Prozent allenfalls nicht abdeckt? Da sollte man schon noch etwas Klarheit hineinbringen. Es ist ja die Finma, die dann die Kompetenz hat, das anzuwenden und auszulegen, aber für uns als Gesetzgeber wäre es eben schon wünschenswert, dass man klarer sagt, was das jetzt in Bezug auf die Kantonalbanken bedeutet. Sie können jetzt sagen, Herr Bundesrat: Ja, bitte, das ist eine dringliche Gesetzgebung, die Ende 2010 ja dann eh abgelöst werden muss. Aber wenn man in dieser dringlichen Gesetzgebung jetzt allenfalls einen Weg einschlägt, der auf diese Frage keine Rücksicht nimmt, wird das möglicherweise in der ordentlichen Gesetzgebung perpetuiert.

Der langen Rede kurzer Sinn - ich habe jetzt darauf hingewiesen -: Wenn die Staatsgarantie die 125 Prozent deckt, ist die Frage einfach die, ob die Kantonalbanken dann von der Finma so behandelt werden können, dass man ihnen sagt: Diese Ausnahme gilt in diesem Umfang für euch. Es würde mich schon noch interessieren, wie Sie das sehen.