Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
In dieser Revision geht es darum - Sie haben es von der Kommissionspräsidentin gehört -, die Besteuerung der Brauntabake, also der Nichtzigaretten, etwas näher an das Niveau der Besteuerung der Zigaretten heranzuführen. Diese Steuererhöhung wird unter anderem mit gesundheitspolitischen Argumenten begründet. Gegen die Steuererhöhung an sich habe ich nichts einzuwenden, wohl aber gegen die Begründung des Gesundheitsschutzes. Die scheint mir auf etwas wackeligen Beinen zu stehen. Ich wage zu behaupten, dass die gesundheitspolitische Wirkung nicht erreicht werden kann - es sei denn, wir geben dem Bundesrat gleichzeitig die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen einen Mindestpreis für Zigaretten einzuführen. Doch genau darauf soll mit Berufung auf die Verfassungswidrigkeit einer solchen Massnahme verzichtet werden. Der Bundesrat begründet seine Haltung damit, das seien unzulässige Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz - es wurde allerdings bereits im Sommer 2005 im Zusammenhang mit einer bundesinternen Anfrage erstellt - kommt zum Schluss, dass sich ein Mindestverkaufspreis lediglich dann rechtfertigen lassen würde, wenn damit der Raucheranteil insgesamt gesenkt werden könnte und sonst keine anderen geeigneten Massnahmen zur Verfügung stünden.
Auch im Nationalrat wurde ein entsprechender Antrag unter anderem mit dem Hinweis auf Verfassungswidrigkeit abgelehnt, und dies, obwohl der Bundesrat mit dem Antrag lediglich ermächtigt werden sollte, tätig zu werden, wenn die Billigzigaretten einen Marktanteil von 7,0 Prozent erreichen. Es sollte im Gesetz also nur eine Ermächtigung des [PAGE 850] Bundesrates verankert werden, keine Verpflichtung. Da auch in der WAK Ihres Rates niemand die Verfassung ritzen wollte, habe ich, wenn auch contre coeur, auf die Wiederaufnahme des entsprechenden Antrages verzichtet. Trotzdem stellen sich mir in diesem Zusammenhang einige Fragen, um deren Beantwortung wir in Zukunft nicht herumkommen, wenn uns die Prävention in dieser Frage wirklich am Herzen liegt.
In der Schweiz haben steuerlich bedingte Preiserhöhungen bei Zigaretten zu einer verstärkten Nachfrage nach billigeren Tabakprodukten geführt. So wurden in der Schweiz in den Jahren 2006 und 2007 allein 33 neue Zigarettenmarken im Segment der Niedrigpreiszigaretten eingeführt. Das bedeutet aber - und das ist mein Problem -, dass die Ziele des Gesundheitsschutzes durch ein Umsteigen der Konsumentinnen und Konsumenten auf niedrigpreisige Tabakprodukte unterlaufen werden können. Ein Raucher, der vor einigen Jahren eine Marke aus dem gehobenen Preissegment rauchte, konnte bis heute allen Steuererhöhungen ausweichen und hatte immer den gleichen oder sogar einen niedrigeren Preis für eine Packung Zigaretten zu bezahlen. Er musste lediglich auf eine Zigarettenmarke aus dem Niedrigpreissegment umsteigen.
Es kommt hinzu, dass sich viele Raucherinnen und Raucher das Rauchen nur leisten können, wenn sie Billigzigaretten konsumieren. Auch in der Botschaft wird auf Seite 550 auf dieses Problem hingewiesen. Es wird hier vermerkt, dass ein Mindestverkaufspreis nicht unwesentlich dazu beitragen könnte, die Anzahl jugendlicher Einsteiger beim Tabakkonsum zu verringern. Das gegenwärtige System ermöglicht es Herstellern und Importeuren, Steuern zu absorbieren, sie also nicht weiterzugeben. Damit wird aber deutlich, dass Steuererhöhungen den gewünschten gesundheitspolitischen Zielen nicht unbedingt Rechnung tragen. Wir können mit dieser Revision zwar das Ausweichen auf selbstgedrehte Zigaretten, nicht aber das Ausweichen auf Billigzigaretten eindämmen.
Wenn wir die Ziele des Gesundheitsschutzes wirklich als vorrangig erachten, dann sehe ich längerfristig kein anderes verfügbares und geeignetes Instrument als dasjenige des Mindestpreises. Nur damit kann verhindert werden, dass ein bestimmter Preis unterschritten werden kann. In diesem Sinne möchte ich den Bundesrat bitten, dass er sich dieser Frage nochmals annimmt - dies umso mehr, als sich mehrere unserer Nachbarländer, z. B. Frankreich, Italien und Österreich, entschlossen haben, ihre Steuerpolitik durch preisbezogene Massnahmen zu ergänzen und einen verbindlichen Mindestpreis für Tabakprodukte einzuführen. Das sage ich, wohl wissend, dass dies vom Europäischen Gerichtshof mit Hinweis auf den freien Warenverkehr nicht akzeptiert wird. Ich bitte den Bundesrat deshalb, sich zu überlegen, ob durch das potenziell ausufernde Wachstum von Billigprodukten nicht der Gesundheitsschutzgedanke ausgehöhlt wird und ob sich unter diesem Gesichtspunkt in Zukunft nicht doch die Festsetzung eines Mindestpreises rechtfertigen liesse. In diesem Sinne bin auch ich für Eintreten und hoffe, dass der Bundesrat meine Anregung entgegennimmt.