Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-04
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat den Antrag der Kommission im Wesentlichen mathematisch begründet, nämlich mit dem Verhältnis Haft zu Untersuchungshaft. Wenn ich diesen Dreisatz mache, dann müsste man hier 1,2 Monate schreiben - also weder 14 Tage noch drei Monate. Man wäre also genau in der Mitte zwischen den beiden Anträgen.
Mit drei Monaten sind Sie auf der Seite, wo es relativ selten zu notwendigen Verteidigungen kommt, das stimmt. Bei 14 Tagen werden in der Praxis viele Grenzfälle auftauchen, bei welchen der Jugendrichter oder der Jugendanwalt eben nicht genau weiss, ob man auf 10 Tage oder auf 20 Tage gehen soll, und dann im Zweifel eine notwendige Verteidigung anordnen muss.
Ich beantrage Ihnen deshalb, meinem Einzelantrag zuzustimmen und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.