Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-04
Wortprotokoll
Ich gehöre der Minderheit an und empfehle Ihnen, deren Antrag bzw. dem Einzelantrag Burkhalter, der die Version des Bundesrates übernehmen möchte - der Bundesrat hat sich ja bei der Ausarbeitung der Botschaft auch seine Gedanken gemacht -, zuzustimmen. Warum? Mit dem Kompromiss des Nationalrates wird weder die nationale noch die einseitige regionale Erschöpfung gesetzlich verankert. Mit der Bestandteileregelung und der Beweislastumkehr werden aber die Hürden für die Patentinhaber zur Abwehr von Parallelimporten entscheidend erhöht. Damit sind aus patentrechtlicher Sicht Parallelimporte von praktisch allen Gütern des täglichen Gebrauchs zulässig; dies selbst dann, wenn im Einzelfall Bestandteile oder Verfahren solcher Produkte patentiert sein sollten. Kollege Schweiger hat zu Recht noch einmal auf das vergleichsweise geringe Potenzial von 100 Millionen Franken pro Jahr an preisseitigen Einsparungen verwiesen. Das ist eigentlich im nationalen Umfeld eine vernachlässigbare Grösse bzw. eine Zufallsgrösse. Insbesondere bei den Konsumgütern gilt es die tatsächlichen Handelshemmnisse zu beseitigen.
Entsprechend müssten eigentlich die Leute, welche wie Kollege Graber die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips befürworten, gerade zum gegenteiligen Schluss kommen. Ich versuche Ihnen das kurz darzulegen: Die einseitige regionale Erschöpfung im Patentrecht würde europäische Patentinhaber diskriminieren. Diese könnten ihre Rechte in der Schweiz nicht mehr im gleichen Umfang [PAGE 874] durchsetzen wie Patentinhaber aus Drittstaaten - ich verweise ausdrücklich auch darauf. Das wäre ein Verstoss gegen das WTO-Diskriminierungsverbot. Man stellt das zwar in Abrede, aber wenn man die Fakten einander gegenüberhält, muss man zu diesem Schluss kommen. Deshalb bedingt die Einführung einer regionalen Erschöpfung im Patentrecht den Abschluss eines Abkommens mit den Staaten des EWR bzw. der Europäischen Gemeinschaft.
Jetzt zum Unterschied zum Cassis-de-Dijon-Prinzip, wo es nämlich anders ausschaut: Die gegenseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips lässt sich auf das 1999 mit der EG abgeschlossene Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewegungen abstützen. Dieses Abkommen erfüllt die Anforderungen des Abkommens "Technical Barriers to Trade" der WTO, denn es enthält eine Bestimmung über die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse. Damit wäre für mich, wenn Sie hier beim Patentgesetz auf der vorsichtigen Seite bleiben, der Weg für die Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips viel eher frei. Darum komme ich in meiner Beurteilung gerade zum Gegenteil dessen, was etwa Kollege Graber vorhin gesagt hat.
Es ist auch angesprochen worden, welches die Auswirkungen auf unsere Wirtschaft sein könnten. Beispiel Patentverwertungsgesellschaften: Ein Systemwechsel würde das Geschäftsmodell der Patentverwertungsgesellschaft in der Schweiz erheblich tangieren. Unternehmen würden in der Gestaltung des Transfer Pricings, insbesondere bei der Verrechnung von Patentlizenzen aus der Schweiz ins Ausland und damit bei der Massierung der Erträge in der Schweiz, beeinträchtigt. Damit wären auch künftige Steuereinnahmen gefährdet. Bestehende Aktivitäten würden möglicherweise ins Ausland verschoben. Wie gross diese Gefahr ist, wissen wir erst, wenn das umgesetzt werden müsste.
Bleibt die zentrale Frage nach den Interessen der Wirtschaft: Ich meine, dass man die Exportwirtschaft massiv gefährden würde. Der Schutz der Schweizer Innovationen in den Auslandmärkten ist zentral. Unsere exportierenden Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Schweiz von ihren Handelspartnern die strikte Einhaltung der Trips-Verpflichtungen fordert. Würde die Schweiz nun ihre eigenen Trips-Verpflichtungen verletzen, so würde dies die Glaubwürdigkeit solcher Forderungen zerstören; das wäre klar gegen die Interessen der schweizerischen Exportwirtschaft.
Ich bitte Sie auch in Anbetracht der unsicheren wirtschaftlichen Perspektiven, jetzt kein falsches Signal auszusenden. Man kann das Cassis-de-Dijon-Prinzip umsetzen, womit das Gros aller Güter abgedeckt ist. Nachher können wir allenfalls eine Lösung mit der EU aushandeln. Das ist für mich ein berechenbares Vorgehen. Wenn man aber auf zwei Baustellen gleichzeitig arbeitet und nicht weiss, was der Mix am Schluss bringt, ist mir das zu gefährlich.
Deshalb bitte ich Sie, dem Einzelantrag Burkhalter zuzustimmen und zur Version des Bundesrates zurückzukehren.