Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-08
Wortprotokoll
Die Schaffung der Rechtsgrundlage für diese vier parlamentarischen Delegationen, denen die Pflege der besonderen Beziehungen zu den Parlamenten unserer Nachbarländer übertragen ist, fiel in meine Amtszeit als Präsident unserer Aussenpolitischen Kommission. Unsere Kommission war damals mit der Ausarbeitung der entsprechenden Parlamentsverordnung betraut worden, und so gehöre ich - wenn Sie mir diesen Ausdruck gestatten - zu den geistigen Vätern dieser Delegationen.
Einmal pro Legislatur müssen die Delegationen nun dem Plenum Rechenschaft ablegen. Das ist heute erstmals der Fall. Erlauben Sie mir deshalb, noch kurz zwei grundsätzliche Bemerkungen anzubringen; ich tue das insbesondere auch als aktueller Präsident einer dieser vier Delegationen.
1. Haben sich die Delegationen bewährt? Ich meine eindeutig: ja. Zuvor existierten bloss lose parlamentarische Freundschaftsgruppen, denen sich jedermann anschliessen konnte. Die Gruppen waren aber nicht repräsentativ, und sie konnten auch nicht im Namen des Parlamentes auftreten. Wir hatten eine Art von Jekami - nicht abschätzig gemeint -, aber es bedurfte mehr, weil die Gegenseite meistens über institutionalisierte Ausschüsse für die Beziehungen zu unserem Parlament verfügte. Nun haben wir gleichgezogen, zumindest was unsere vier Nachbarländer anbetrifft, mit denen wir ja auch auf parlamentarischer Ebene besondere Kontakte pflegen. Daneben existiert weiterhin rund ein Dutzend - so glaube ich - loser Freundschaftsgruppen. Das ist gut so, aber es haftet jenen der Mangel an, dass sie ihre Beziehungen zu einem Drittland - sei es Polen, sei es die Volksrepublik China oder Südkorea - eben nur auf privater Basis pflegen und nicht namens des Parlamentes auftreten können.
Der Vorteil, dass die vier Delegationen offiziell auftreten können, weil sie vom Parlament genehmigt und die politischen Parteien darin gemäss Mandatsstärke vertreten sind, hat sich letzte Woche gezeigt. Als Präsident der Delegation für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag verlangte ich beim deutschen Botschafter namens der Delegation eine Aussprache wegen der ausfälligen Äusserungen des deutschen Finanzministers Steinbrück gegen die Schweiz. Zuvor schon hatten sich Mitglieder unserer deutschen Schwesterorganisation mit dem gleichen Anliegen an uns gewandt und uns gegenüber ihren Unmut über ihren Finanzminister zum Ausdruck gebracht. Diese deutschen Bundestagskollegen haben nun in unserer Delegation einen echten, kompetenten Ansprechpartner gefunden. Auch das Meeting mit dem deutschen Botschafter verlief sehr positiv. Immerhin fünf der zehn Mitglieder der Delegation konnten am letzten Dienstagabend kurzfristig freimachen, alle vier grossen Parteien waren zugegen. Da auch der deutsche Botschafter mit weiteren Schlüsselmitarbeitern [PAGE 905] zum Treffen erschienen war, entspann sich eine fruchtbare Aussprache, nicht nur über die Äusserungen Steinbrücks, sondern allgemein auch über weitere bilaterale Themen und Probleme.
2. Zur Frage, ob wir es bei den vier Delegationen bewenden lassen sollen oder ob sich die Bildung weiterer Delegationen aufdrängt: Die Frage stellt sich schon deshalb, weil wir gesehen haben, dass unsere Nachbarländer über wesentlich mehr solche institutionalisierte Beziehungsausschüsse verfügen als wir. Trotzdem meine ich, wir sollten es bis auf Weiteres bei diesen vier Delegationen belassen. Wir haben ja noch weitere multilaterale Delegationen, die eingesetzt werden könnten, wenn es parlamentarisch-politisch einmal brennen sollte, so etwa die Efta/EP-Delegation, die Europaratsdelegation, die Frankophonie-Delegation usw. Oder wir bilden Ad-hoc-Subkommissionen der Aussenpolitischen Kommissionen, wie das in den letzten Jahren auch schon der Fall gewesen ist. Solcher Ad-hoc-Instrumente sollten wir uns auch weiterhin bedienen können.
Wichtig und richtig - und damit komme ich zum Schluss - ist es, dass wir die Beziehungen zu anderen Staaten nicht einfach dem Bundesrat und der Verwaltung überlassen. Die Bundesverfassung verpflichtet uns in Artikel 166 expressis verbis zu einer Mitwirkung bei den Beziehungen zum Ausland, und dieser Verpflichtung müssen und wollen wir nachkommen, mit bescheidenen Mitteln gegenüber dem mächtigen EDA-Apparat - wohl allzu bescheidenen Mitteln. Aber ich meine, dass wir in der neuen Legislatur noch weitere vier Jahre Erfahrung sammeln sollten, bevor wir allenfalls unsere Instrumente ändern oder ergänzen.
In diesem Sinne bitte ich Sie als einer der vier Delegationspräsidenten, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.