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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-12-08

Wortprotokoll

Im Vorfeld der heutigen Sitzung sind verschiedene Kolleginnen und Kollegen zu mir als dem Präsidenten der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) gekommen und haben mich gefragt, ob es nicht sinnvoll wäre, dass wir diese beiden Vorstösse, die doch eine weitreichende Wirkung auf die Verkehrspolitik unseres Landes haben, in der Kommission vorberaten, so, wie es unser Reglement in Artikel 17 Absatz 3 vorsieht.

Eine Vorbemerkung dazu: Gestern Abend habe ich noch auf dem Internet nach den bundesrätlichen Antworten gesucht und diese nicht gefunden. Heute haben wir die Antworten des Bundesrates auf diese beiden Vorstösse schriftlich erhalten. Nun sind ja diese Vorstösse und ihre Forderungen doch von einiger oder sogar von sehr grosser Tragweite, indem insbesondere in der Motion Marty Dick ein zweiter Tunnel durch den Gotthard gefordert wird. Ich denke, wir sollten diese Thematik vorerst vertieft in der KVF diskutieren, insbesondere auch die Thematik der Tunnelsanierung im Hinblick auf den Zeitpunkt der Sanierung, die Dauer einer allfälligen Schliessung dieses Tunnels und natürlich auch die Frage, wie man in dieser Zeit den Verkehr durch oder über den Gotthard bewältigen will. Wir sollten auch die Frage der Tunnelsicherheit miteinander anschauen, insbesondere auch im Lichte der Verkehrsverlagerung, die mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels greifen soll, so, wie wir das im [PAGE 906] Rahmen des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes letzte Woche noch einmal bestätigt haben. Wir müssen auch die Frage diskutieren, ob ein zweiter Strassentunnel, selbst wenn man die Kapazitäten nicht erweitern will, sich verbinden lässt mit dem Alpenschutzartikel, also mit Artikel 85 der Bundesverfassung, wo festgelegt ist, dass die Transitkapazität der Strassen durch die Alpen nicht erhöht werden darf.

Sie sehen also, dass es hier einen Strauss von Fragen gibt, die emotionslos im Lichte der Sachverhalte diskutiert werden sollten. Ich glaube, dieses Gremium ist nicht dazu geeignet, im jetzigen Moment darüber zu diskutieren, vielmehr sollte die KVF dies in ihrer Tätigkeit vertieft tun. Dann könnte sie Ihnen auch einen entsprechenden Antrag zukommen lassen, wie man allenfalls diesen Tunnel im Jahr 2020 oder später sanieren will. Sie könnte die Fragen beantworten, ob es einen zweiten Tunnel braucht und wie man den allenfalls finanzieren sollte.

Wir haben schon in anderen Fragen entsprechende Vorstösse den zuständigen Fachkommissionen zugewiesen - ich verweise etwa auf die Motion Inderkum zur Frage der Wasserzinsen oder auf die Motion Forster bezüglich der Ex-ante-Regulierung im Rahmen des Fernmeldegesetzes.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen, damit diese beiden Vorstösse von der KVF vorberaten werden können.