Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09
Wortprotokoll
Nach diesen Worten unseres Freundes Hans Altherr fehlt mir beinahe der Mut, noch etwas auszuführen. Ich möchte Ihnen trotzdem danken für die einlässliche Diskussion. "Kein Wort zu wenig" - ja, gut, darüber kann man streiten. Aber trotzdem: Ich habe kein Wort gegen das Eintreten gehört. Dafür danke ich Ihnen auch.
Der Grossteil der Fragen und Bemerkungen hat sich an den Bundesrat gerichtet. Ich kann mich deshalb tatsächlich auch im Sinne Hans Altherrs kurzhalten. Es sind zwei Bereiche, mit welchen sich die Kommission auch befasst hat. Zum ersten Bereich, zur Rechtslage: Es haben hierauf die Kollegen Stadler, Bürgi, Marty und auch Frau Kollegin Sommaruga hingewiesen. Ja, Kollege Bürgi, Sie haben mich so zitiert, dass die Rechtslage kein Problem sei. Da haben Sie mein Referat doch etwas sehr verkürzt. Es ist im Gegenteil so, dass die Finanzkommission und auch ich persönlich durchaus unsere Zweifel hatten. Gerade aus diesem Grund haben wir auch einen Vertreter des Bundesamtes für Justiz in die Kommission eingeladen; exakt zur Frage, ob die direkte Abstützung der Verordnung des Bundesrates auf Artikel 184 Absatz 3 und auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung genüge.
Es ist tatsächlich so, dass die Doktrin davon ausgeht, dass diese Artikel insbesondere herangezogen werden dürfen für die Bewältigung schwerer Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien - solches stehe im Vordergrund. Aber die öffentliche Ordnung, die der Bundesrat gestützt auf die erwähnten Verfassungsbestimmungen zu schützen hat, ist nicht nur in solchen Fällen gestört. Wenn wir vergleichen, etwa mit einer Epidemie oder einer Seuche - eine Seuche wurde hier schon einmal Ursache -, dann ist das unseres Erachtens [PAGE 929] nicht so gravierend wie eine wirtschaftliche Katastrophe, die Staat und Gesellschaft in ihren Grundfesten zu erschüttern vermag und zu schweren Störungen der öffentlichen Ordnung führen kann. Der Ausfall einer Grossbank hätte nicht nur - ich habe das auszuführen versucht - für das Finanzsystem der Schweiz, sondern für die Wirtschaft unseres Landes überhaupt gravierende Folgen. Im Fall der UBS wären rund 130 000 KMU-Beziehungen und weit über 3 Millionen Konten betroffen. Man muss sich das vorstellen: Der volkswirtschaftliche Schaden könnte sich auf 15 bis 30 Prozent des BIP belaufen; das Ganze könnte tatsächlich auch zu Unruhen in der Bevölkerung führen.
Wollen wir das? Wir sind zur Auffassung gekommen, dass hier, gestützt auf die Verfassung, der Beizug des direkten Verordnungsrechtes durch den Bundesrat der Situation angemessen war. Das gesagt habend, muss ich Ihnen aus meiner Optik aber auch sagen, dass es durchaus sinnvoll, zweckmässig, ja notwendig erscheint, dass wir insgesamt unser - ich sage etwas vereinfachend - Notverordnungsrecht aufgrund der Verfassung überprüfen. Wir haben neuestens auch in anderen Bereichen den Beizug dieser Bestimmungen, und ich glaube, es ist tatsächlich notwendig, dass wir uns diesem Problemkreis einmal intensiv zuwenden. Das können wir nicht aus Anlass dieser Vorlage tun, aber ich bin der gleichen Auffassung, dass wir hier diese Geschichte einmal vertieft betrachten müssen.
Zum zweiten Punkt, zu den Ausschüttungen der Nationalbank: Auch das ist eine Frage von Herrn Bürgi. Auch darüber haben wir uns mit dem Präsidenten der Direktion der Nationalbank, Herrn Roth, unterhalten. Er hat uns versichert, dass hier weiterhin Reserven - ich sage einmal: für die Dauer des Finanzplans - vorhanden seien. Wir haben im Zusammenhang mit dem Budget und dem Finanzplan mit ihm gesprochen, und er hat uns versichert, dass hier die Ausschüttungen wie abgemacht nicht infrage stünden, nicht gefährdet seien. Er hat von einer Zahl, soweit ich mich erinnere, in der Grössenordnung von gegen 30 Milliarden Franken gesprochen. Er hat gesagt, dass auch die für die Währungspolitik gebundenen Reserven der Nationalbank nicht in diesem Ausmass beigezogen werden müssen. Also kann ich hier uns selbst, aber auch die Kantone, welche ja mit betroffen wären, einigermassen beruhigen. Ich gehe davon aus, dass wir auch seitens des Bundesrates Ähnliches erfahren.