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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09

Wortprotokoll

Wer den Bericht der Eidgenössischen Bankenkommission "Subprime-Krise: Untersuchung der EBK zu den Ursachen der Wertberichtigungen der UBS AG" vom 30. September 2008 und die vorliegende Botschaft des Bundesrates im Detail studiert, kann sich für die heutige Debatte ein sehr umfassendes Bild der Vorgänge um die Finanzkrise aus Schweizer Sicht bilden. Es wird ersichtlich, dass die UBS das Ausmass und die Natur ihrer Risiken im Subprime-Bereich und in angrenzenden Gebieten nicht genügend kannte und daher nicht imstande war, rechtzeitig die geeigneten Gegenmassnahmen zu ergreifen. Trotz des Ausmasses und der Geschwindigkeit der Entwicklung in den Finanzmärkten bleibt die UBS nach Ansicht der EBK für die Mängel der Risikoerfassung verantwortlich.

Auf der anderen Seite hat der Bundesrat zusammen mit der Nationalbank und der EBK ein massgeschneidertes Paket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems verabschiedet. Bei der Ankündigung lag uns Parlamentsmitgliedern nur eine Medienmitteilung vor, aber diese war bereits sehr umfassend und hat die Rahmenbedingungen der getroffenen Massnahmen sehr gut dargestellt. Bereits damals hat der Bundesrat zweifelsfrei festgehalten, dass es keinesfalls seine Absicht ist, die schwierige Situation der UBS dazu zu verwenden, eine Staatsbank bzw. eine Bundesbank aufzubauen. Er hat auch aufgezeigt, dass sein Engagement über 6 Milliarden Schweizerfranken beschränkt sein soll und über die Pflichtwandelanleihe die Möglichkeit geschaffen werden soll, die investierten Mittel, falls alles klappt, auch effektiv zurückzuerhalten. Die Anleihe wird mit einem anständigen Coupon von 12,5 Prozent, der den Risiken Rechnung trägt, verzinst.

Dass die Pflichtwandelanleihe auf Jersey herausgegeben werden soll und davon kein Buchstabe in der Botschaft steht, beurteile ich als politisch wenig sensibel. Dass selbst die Kommission auf entsprechende Fragen offensichtlich nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, ist unverständlich und vor diesem Hintergrund auch nicht vertrauensbildend. Ich wäre dankbar, wenn der Bundesrat hierzu noch Ausführungen machen könnte. Ich bin mir bewusst, dass eine Anleihe von 6 Milliarden Franken kaum alleine auf dem schweizerischen Markt platziert werden kann. Anleihen auf dem europäischen Markt, sogenannte Eurobonds, finden nur einen Markt ohne Verrechnungssteuer. Die Anleger sind nicht bereit, auf einen Teil des Zinses wegen der Verrechnungssteuer zu verzichten, auch wenn dies nur vorübergehend der Fall ist.

Wenn wir somit zum Prinzip stehen, dass die Anleihe möglichst rasch wieder veräussert werden soll und der Bund keine UBS-Beteiligung halten soll, drängt sich vermutlich der gewählte Ausgabeort auf. Unschön ist, dass in diesem sensiblen Bereich die erforderliche Transparenz fehlte. Was ich hier sagte, hätte - noch etwas ausführlicher - ja auch in der Botschaft stehen können. Es zeigt aber auch auf, dass wir bezüglich der Ausgabe von Eurobonds im europäischen Wettbewerb als Standort nicht konkurrenzfähig sind. Hier könnten wir uns vermutlich noch verbessern, und das wäre vermutlich besser, als über diesen Wettbewerbsnachteil zu [PAGE 922] jammern. Da frage ich den Bundesrat, ob er bereit ist, hier auch aktiv zu werden.

Schweizer Aktiengesellschaften müssen sich bekanntlich seit diesem Jahr zu ihrem Risikomanagement äussern. Ich bin bei der Durchsicht eines solchen Risikomanagementberichtes einer grösseren Gesellschaft kürzlich auf folgende Einschätzung gestossen: Als besonders hohes Risiko wurde der Ausfall der UBS erwähnt. Gemäss diesem Risikomanagementbericht wäre das Ausmass existenzbedrohend. Auf der anderen Seite wurde die Wahrscheinlichkeit eines Untergangs der UBS auch vor dem Hintergrund der hier angekündigten Massnahmen als äusserst gering beurteilt. Damit wurde das Risiko für diese Gesellschaft insgesamt als verkraftbar dargestellt. Kaum vorstellbar wäre, was geschehen würde, wenn der Bund das Massnahmenpaket zur Stabilisierung der UBS nicht verabschiedet hätte. Die Risikobeurteilung würde ganz anders verlaufen. Das erwähnte Beispiel steht stellvertretend für den ganzen KMU-Markt. Ein Niedergang der UBS wäre für unsere Volkswirtschaft der Super-GAU. Deshalb werde ich diesem grossen staatlichen Eingriff auf Zeit auch zustimmen.

An der Generalversammlung der UBS, die kürzlich in Luzern stattfand und die diese Massnahmen ja auch statutarisch genehmigte, habe ich gespannt den Ausführungen des Verwaltungsratspräsidenten Kurer zugehört. Ich durfte dort feststellen, dass zumindest bei ihm ein grosses Umdenken stattgefunden hat. Wörtlich hat er gesagt, dass bei der UBS heute kein Platz für Arroganz sei. Was die Rückforderbarkeit von Boni angeht, klärt die Bank ab, was rechtlich möglich ist. Das Gremium, das mit diesen Abklärungen betraut ist, war in der Vergangenheit von solchen Zahlungen nicht begünstigt. Aus meiner Sicht erübrigt sich heute deshalb auch der gestellte Minderheitsantrag. Die Bank weiss, was sie zu tun hat, und verfolgt die Angelegenheit mit der erforderlichen Seriosität und mit Durchsetzungswillen. Die Eigeninitiative in diesem Bereich ist für mich vertrauensbildender, als dies staatliche, hier beschlossene Auflagen sind. Auch das Gehaltssystem der UBS stellt eine Massnahme dar, die aufzeigt, dass die Bankverantwortlichen die Signale verstanden haben. Eine Hauptsorge der Bank scheinen die rechtlichen Auseinandersetzungen in den USA zu sein. Da können wir nur hoffen, dass sich das, was bezüglich Steuerdelikten im Raum steht, nicht bewahrheitet.

Ich komme zum Schluss und bitte dann den Bundesrat, noch zu folgenden drei Punkten Stellung zu nehmen - ich hätte da ein Anliegen und wäre froh, wenn hierauf noch Antworten erfolgen könnten. Wenn wir davon ausgehen, dass das, was in den Finanzmärkten der USA heute geschieht, morgen Wirkungen in der Schweiz erzeugen kann, gelange ich zur Auffassung, dass der Bundesrat in Zukunft vor allem drei Bereiche im Auge behalten muss:

1. Im Gegensatz zu weiten Teilen des Auslandes haben wir zurzeit keine staatlichen Garantien zur Sicherstellung von Interbankentransaktionen verabschiedet. Selbstverständlich ist es wünschbar, ohne solche Garantien auszukommen. Der Nationalbankpräsident hat in Ihrer WAK auf eine entsprechende Frage aus meiner Sicht etwas sehr selbstsicher ausgesagt, dass Interbankengarantien nur für Staaten mit schwachen Finanzmärkten ein Thema seien. Ich wünsche dem Bundesrat und der Nationalbank, auch in diesem Bereich das erforderliche Fingerspitzengefühl aufzubringen und nicht zu spät zu reagieren, falls es erforderlich sein sollte. Sie sollten da aktiv werden, falls es sich als notwendig erweisen sollte - auch entgegen den Aussagen, die der Nationalbankpräsident damals in der WAK noch getätigt hat.

2. Zum Thema, das von unserem Kollegen Büttiker angesprochen worden ist: In der Wirtschaft geistert das Stichwort "Credit Crunch" herum - symptomatisch auch ein englischer Begriff -, weil dies vor allem auch in den angelsächsischen Ländern ein Thema ist. Es geht um das Phänomen, dass die Wirtschaft trotz tiefer Zinsen nicht mehr oder nur noch zu sehr unvorteilhaften Bedingungen zur notwendigen Liquidität kommt. Damit würde die Wirtschaft natürlich abgewürgt. Wie ich erfahren habe, sind die Ausleihungen im Oktober offensichtlich immer noch gestiegen. Die Angelegenheit muss aber unbedingt kritisch begleitet werden, dies gilt insbesondere auch für unsere KMU-Wirtschaft. Herr Büttiker hat hier vergangenheitsbezogene Ausführungen gemacht, und ich denke, der Bundesrat ist sicher gut beraten, wenn man das im Auge behält, weil es morgen vielleicht nicht mehr so sein wird, wie es gestern noch war.

3. Im Hinblick auf die Konjunkturmassnahmen geht der Bundesrat von einem dreistufigen Modell aus; in einer Zeit, die durch viele Unsicherheiten gekennzeichnet ist, scheint mir dies das richtige Vorgehen zu sein. Phase 1 ist ausgelöst; vor allem die Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserve ist aus meiner Sicht sehr zu begrüssen, weil sie auch im Export wirkt. Vermutlich wird im Frühling Phase 2 erforderlich werden. Falls der Bundesrat beabsichtigt, in diesem Rahmen auch im Steuerbereich zusätzliche Massnahmen zu erlassen, wäre es aus meiner Sicht angezeigt, jetzt die schon länger diskutierte Familienbesteuerung vorzuziehen. Ich denke, auch die Familienbesteuerung sollte auf das Jahr 2010 in Kraft gesetzt werden können. Was für die kalte Progression möglich ist, schiene mir auch für die Familienbesteuerung möglich. Phase 3, die Ausserkraftsetzung der Schuldenbremse - worauf wir eigentlich nicht hoffen -, würde dann im Sommer greifen, wenn sich das noch als notwendig erweisen würde.

Zusammenfassend bin ich ohne Abstriche für Eintreten und bitte den Bundesrat, vor allem zu den Bereichen Interbankengarantien, Credit Crunch und Konjunkturmassnahmen noch Ausführungen zu machen und ähnlich souverän zu agieren wie beim vorliegenden Massnahmenpaket.