Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09

Wortprotokoll

Vorweg: Ich denke, der Bundesrat, die Nationalbank und wer auch immer mitgewirkt hat verdienen unsere Anerkennung. Sie haben zeit- und lagegerecht gehandelt; es wurde in einer ausserordentlichen Situation Führungskraft bewiesen. Ich denke - Herr Bundesrat Merz, Sie waren damals in einer anderen Rolle -, wenn Sie das mit der Situation der Swissair vergleichen, dann hat man in Bezug auf die Entscheidungsfindung und das Handeln einiges dazugelernt. Das war ein anderer Prozess als derjenige, den wir in jenem Zusammenhang erlebt haben. Dennoch bin ich der Meinung: Es gibt schon noch einige Dinge, die jetzt hier im Rat oder allenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt noch näher zu besprechen, zu diskutieren sind. Deshalb habe ich jetzt noch das Wort ergriffen.

Herr Kollege Germann hat auf die Lagebeurteilung hingewiesen und gefragt, Herr Bundesrat Merz, wie sich die Situation jetzt präsentiere. Ich möchte hier einfach nachhaken. Die Botschaft des Bundesrates datiert vom 5. November 2008. Heute haben wir den 9. Dezember 2008. Der Bundesrat hat in der Botschaft unter dem Titel "Situation der Schweizer Grossbanken" eine ausgezeichnete Lagebeurteilung vorgenommen, aber wenn wir hier und heute zu entscheiden haben, sollten wir von Ihnen doch noch erfahren, ob diese Lagebeurteilung im heutigen Zeitpunkt immer noch richtig ist. Ich zitiere einfach einen Satz; hier steht unter dem Titel "Credit Suisse": "Die Bank ist momentan nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen." Wir haben ja einiges gehört in der Zwischenzeit. Trifft das noch zu? Wie präsentiert sich die Lage heute? Dann vielleicht auch noch die Frage: Wenn sich die Lage verändert hätte und weitere Interventionen des Bundes nötig würden, würde der Bund in Bezug auf andere Bankinstitute gleich handeln? Wären wir, Herr Bundesrat, dazu auch in der Lage? Das würde mich auch noch interessieren. Ist die Wahrscheinlichkeit eines derartigen Szenarios gross, klein, oder existiert sie nicht?

Ein zweiter Gesichtspunkt betrifft die Auswirkungen auf das Gewinnausschüttungspotenzial der Schweizerischen Nationalbank. Es ist ja so: Die Nationalbank entlastet die Bilanz [PAGE 921] der UBS von illiquiden Aktiven. Hier wird ja eine neue Redewendung geprägt; ich habe zur Kenntnis genommen, dass man jetzt vom "Abbau toxischer Substanzen" spricht. In diesem Zusammenhang, Herr Bundesrat Merz, kann man ja auch in der Botschaft nachlesen, dass Bund und Kantone einen Einnahmenausfall erleiden könnten; das wird dort dargelegt. Hier stelle ich einfach die Frage, ob sich diesbezüglich die Situation verändert hat. Ich komme auch auf einen Zeitungsbericht von Mitte November zu sprechen, wo auf die mit 16 Milliarden Dollar verbrieften US-Wohnhypotheken verwiesen wird und gesagt wird, es seien gegenüber dem Bewertungsstichtag schon Buchverluste eingetreten. Man spricht davon, dass bereits eine rechnerische Differenz von 1 Milliarde Franken gegenüber den 54 Milliarden entstanden sei, die seitens der Nationalbank zu halten sind. Das ist der Grund, weshalb ich Sie fragen möchte: Wie beurteilen Sie das in Bezug auf die potenziellen Gewinnausschüttungen? Diese spielen nicht nur beim Bund, sondern auch in den Budgets der Kantone eine grosse Rolle. Mit anderen Worten: Als wie virulent beurteilen Sie das Risiko, dass diese Gewinnausschüttungen in Gefahr sind? Bestehen hier vorbehaltene Entschlüsse? Hat man Szenarien überlegt für den Fall - wir hoffen das ja nicht -, dass dies eintreten sollte? Bestehen hier Kontakte zu den Kantonen, zur Finanzdirektorenkonferenz?

Ich komme zum letzten Punkt: Kollege Stadler hat auf die Rechtslage hingewiesen, und Kollege Stähelin, der Kommissionspräsident, hat aus meiner Sicht ganz klar gesagt, mit Artikel 184 und Artikel 185 der Bundesverfassung sei das alles kein Problem. Da bin ich etwas anderer Meinung. Der Bundesrat äussert sich in der Botschaft zur Rechtslage. Ich spreche hier von "Notverordnungsrecht" oder von "rascher Rechtsetzung in ausserordentlicher Lage". Aber ich bin mir nicht ganz sicher, Herr Bundesrat Merz, ob hier nicht Massnahmen am Rande des Zulässigen getroffen worden sind. Ich sage das jetzt vorsichtig: Massnahmen am Rande des Zulässigen. In Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung können Sie nachlesen, dass der Bundesrat, wenn es die Wahrung der Interessen des Landes erfordert, Verordnungen und Verfügungen erlassen kann. Dieser Anwendungsbereich kann zweifellos nicht wasserdicht umschrieben werden. Ich verweise aber auf die Praxis, Herr Bundesrat Merz, bis jetzt wurden mit diesem Verordnungsrecht beispielsweise folgende Ziele verfolgt: Durchführung von Repressalien und Sanktionen gegenüber anderen Staaten, Massnahmen zur Vermeidung der Störung der Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen Organisationen, Vermeidung der Beeinträchtigung des internationalen Ansehens der Schweiz. Wenn ich den in der Botschaft zitierten Berner Kommentar zur Kenntnis nehme, sehe ich einen Katalog von Beispielen: Massnahmen gegen die Gruppierung Al Kaida, Massnahmen gegenüber der Republik Jugoslawien im Jahr 1999; Sie können diesen Katalog zur Kenntnis nehmen. Aber das, was jetzt darunter verstanden wird, ist schon eine neue Ausrichtung, das müssen wir nun wirklich zur Kenntnis nehmen.

Dasselbe, Herr Bundesrat, gilt auch für Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. In der Botschaft wird gesagt: "Die aktuelle Finanzkrise weist ein mindestens gleichrangiges Störungs- und Schädigungspotenzial auf." Die genannten Beispiele sind: schwere Unruhen, militärische Bedrohungen, Naturkatastrophen und Epidemien. Wenn Sie Artikel 185 der Bundesverfassung zur Kenntnis nehmen, stellt sich die Frage, ob man in der Verfassung für dieses Notverordnungsrecht des Bundesrates wirklich eine wasserdichte Rechtsgrundlage hat. Sie, Herr Bundesrat, waren wahrscheinlich an diesem Manöver auch beteiligt - wie ich seinerzeit. Als es um die Brücke von Bischofszell ging, hat der zuständige Korpskommandant gesagt: Wir klären die Rechtslage nach dem Krieg ab.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen einfach Folgendes mitgeben: Sie haben jetzt entschieden, das ist so. Aber ich bin der Auffassung, dass man im Zusammenhang mit dieser Frage, die wir heute diskutieren, und ähnlichen Fragen, die auftreten können, die Rechtslage schon noch einmal sauber abklären soll. Man muss vielleicht auch Rechtsgutachten über diese Frage einholen oder die andere Variante wählen, dass man möglicherweise bei der Revision des Bankengesetzes eine Norm einführt, die dem Bundesrat auf gesetzlicher Basis eine vergleichbare Kompetenz einräumen würde, wie er sie im Swissair-Fall gehabt hat. Dort hatte ja das Luftfahrtgesetz die Rechtsgrundlage gegeben.

Ich bin auch der Auffassung, dass man in ausserordentlichen Lagen den Mut haben muss, zu handeln; den haben Sie gehabt. Wenn wir jetzt aber etwas Luft und Zeit haben - und damit schliesse ich -, bin ich einfach der Auffassung, dass hier noch saubere Abklärungsarbeit in rechtlicher Hinsicht mit allenfalls entsprechenden Änderungen im Bankenrecht geleistet werden soll.

Selbstverständlich bin auch ich für Eintreten. Im Übrigen habe ich der Umfeldsituation, wie sie schon dargelegt worden ist, nichts beizufügen.