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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-09

Wortprotokoll

Ich glaube, die wesentlichen Argumente hat Herr Stähelin ausgeführt; vielleicht noch in Ergänzung: Es ist so, wie Herr Marty vermutet. In Deutschland ist diese Limite auf 500 000 Euro festgelegt, aber Deutschland ist das einzige Land, in dem ein solcher Cap eingeführt wurde. In allen anderen Ländern besteht das nicht.

Noch zwei Elemente: Wir finden erstens den Gedanken etwas unbequem, dass man hier mit der AHV-Rente spielt. Das ist ein Präjudiz, das vielleicht gefährlich sein könnte. Wir sollten nicht beginnen, mit der AHV-Rente Lohnpolitik zu machen. Wenn man es hier macht, überträgt man es plötzlich an einen anderen Ort; das ist vielleicht doch noch nicht zu Ende gedacht.

Zweitens in ähnlicher Weise folgendes Argument: Wenn Sie beginnen, in einer Branche und an einem bestimmten Punkt Löhne festzulegen, dann hat das, ob Sie wollen oder nicht, Einfluss auf die Umgebung. In den Banken arbeiten Kader, und bei den Vermögensverwaltern und bei Advokaten und bei Treuhändern auch. Das sind Branchen, die irgendwo miteinander kommunizieren, und ohne dass Sie das wollen, machen Sie dann vielleicht Lohnpolitik in anderen Branchen. Das gilt dann natürlich erst recht im internationalen Vergleich.

Der allerletzte Mangel: Bei denjenigen, die eben nicht im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung sind - Sie beziehen sich nur auf diese Stufen - und als erfolgreiche Vermögensberater eben zum Teil doch höhere Boni bezogen haben als eine Million Franken, könnte das ja dann trotzdem stattfinden. Da scheint uns eben die Lösung der UBS besser, die präsentiert und auch von der EBK angeschaut wurde. Sie sieht eben vor, dass künftig Boni, wenn schon, auf die Zeitachse verlegt werden, dass sie erst nach drei Jahren fällig werden und dass man eben auch Aktien erst nach einer bestimmten Zeit dem Kaderangehörigen aushändigt. Das sind vielversprechende Ansätze, und sie werden auch vom Rundschreiben durch die EBK erfasst; die EBK hat das ausdrücklich gesagt.

Deshalb glaube ich, die Idee des Minderheitsantrages ist gut gemeint, aber sie führt wahrscheinlich nicht zum Ziel. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen.