Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
Ich mache es relativ kurz, weil ja bei der Eintretensdebatte schon sehr viel zu dieser Frage gesagt worden ist. Die Vorlage gemäss Botschaft des Bundesrates sah ein Inkrafttreten per 1. Januar 2008 und eine Übergangsphase von drei Jahren vor. In Anbetracht der Verzögerung bei der Behandlung dieses Geschäfts kann die Vorlage erst am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt werden. Der erste Absenkungsschritt könnte im Jahr 2010 erfolgen, die weiteren würden gemäss Nationalrat und Ihrer Kommission innerhalb von fünf Jahren folgen, und im Jahr 2015 wäre das Prozess dann abgeschlossen; das heisst, dass die Absenkung auf 6,4 Prozent im Jahr 2015 erreicht wäre. Dieser Rhythmus gilt für die Männer; bei den Frauen kommt es in Bezug darauf, wann die Senkung definitiv erreicht wird, auf die Frage des Rentenalters an.
Auf Wunsch unserer Kommission wurden die Auswirkungen der revidierten Vorlage im Vergleich zum geltenden Recht beziffert. Konkret ging es uns darum, die Senkung der Nominalleistung für ein angespartes Altersguthaben von 100 000 Franken aufzuzeigen. Die Senkung der Nominalleistung pro Jahr würde bei einem Altersguthaben von 100 000 Franken im Jahr 2010 rund hundert Franken betragen und sich dann gestaffelt bis ins Jahr 2015 auf vierhundert Franken pro Jahr erhöhen.
Ich bitte den Präsidenten, Frau Fetz zu fragen, ob Sie Ihren Minderheitsantrag zurückziehen wird. Sonst würde ich sie bitten, zuerst den Minderheitsantrag zu begründen, denn er hängt mit der Legal Quote bzw. mit dem Abschlag der Verwaltungsaufwendungen zusammen.