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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-15

Wortprotokoll

Ich darf als bekannt voraussetzen, dass ich Präsident der nahrungsmittelproduzierenden Industrie bin. Es liegt mir daran, im Zusammenhang mit diesem Antrag der Finanzkommission, den ich unterstütze, einige Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen. Es wird immer wieder gesagt, diese Ausfuhrbeiträge seien Subventionen an die Wirtschaft. Dies ist zwar formell richtig - die Beträge gehen an die Wirtschaft -, aber es ist festzustellen, dass jeder Franken, der an die Nahrungsmittelbranche geht, letztlich bei den Bauern landet, und zwar weil damit der höhere Preis ausgeglichen wird, den die Milch in der Schweiz gegenüber dem Ausland hat.

Dass dem so ist, erlaube ich mir Ihnen an folgender Überlegung zu präzisieren: Nehmen wir einmal ganz konkret an, es würden 10 Millionen Franken weniger bezahlt, der Entwurf des Bundesrates würde sich also durchsetzen. In dieser Situation hätte die Nahrungsmittelindustrie die Möglichkeit, auf den Veredelungsverkehr auszuweichen. Sie hat hierauf einen Rechtsanspruch, und zwar besagt Artikel 12 Absatz 3 des Zollgesetzes, dass die Zollverwaltung für landwirtschaftliche Grundstoffe den Veredelungsverkehr bewilligen muss, wenn für gleichartige inländische Erzeugnisse der Rohstoffpreisnachteil nicht durch andere Massnahmen ausgeglichen werden kann. Nehmen wir nun einmal an, die Nahrungsmittelindustrie würde von dieser Befugnis Gebrauch machen. Ich habe für diesen Fall ausrechnen lassen, was dies für die Landwirtschaft bedeuten würde. Diese 10 Millionen Franken entsprechen einem Quantum von rund 5000 Tonnen Vollmilchpulver. Es sind dies 41 000 Tonnen Frischmilch, und es ist dies die Milch von insgesamt 7500 Kühen. Wiederum heruntergebrochen auf die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe wären dies 400 Landwirtschaftsbetriebe, die auf diese Weise die Milch nicht abliefern könnten, weil die Nahrungsmittelindustrie in den Veredelungsverkehr ausgewichen ist.

Die Meinung des Bundesrates ist die, dass man mit den Ausfuhrbeiträgen langsam bzw. in vernünftigen Schritten hinunterfahren müsse, weil irgendwann das Ende der Ausfuhrbeiträge kommt - das ist richtig. Zu wissen ist aber, dass die WTO gewisse Vorgaben gemacht hat, bis zu welchem Betrag Ausfuhrbeiträge bezahlt werden können. Und dieser Betrag liegt für das Jahr 2009 für die Schweiz, wie Herr Germann gesagt hat, derzeit bei 114,9 Millionen Franken. Wenn nun unser Rat wie der Nationalrat beschliessen würde, nämlich 75 Millionen Franken, wäre zwar betragsmässig keine Rückführung erreicht, weil 75 Millionen Franken schon im Jahre 2008 galten. Nun ist aber zu berücksichtigen, dass der Mehrumsatz der Nahrungsmittelindustrie im vergangenen Jahr gewaltig zugenommen hat: Das erste Halbjahr 2007, verglichen mit dem ersten Halbjahr 2008, ergab eine Mengensteigerung im Umsatz von 22,4 Prozent, dies nicht zuletzt deshalb, weil verschiedene Firmen im Hinblick auf den Export und im Hinblick auf die Zukunft neue Investitionen getätigt haben.

Was nun immer wieder gesagt wird, ist, das sei ordnungspolitisch nicht richtig. Sehen Sie, Ordnungspolitik setzt voraus, dass das Ganze ebenfalls auf einem ordnungspolitisch in sich stimmigen Umfeld basiert. Nun ist aber nicht wegzudiskutieren, dass es der Staat ist, der letztlich dafür sorgt, dass die Milch in der Schweiz teurer ist als in der EU. Die Folge dieser - wenn wir so sagen wollen - Ordnungswidrigkeit, die an sich besteht, ist eben eine Reaktion darauf, um gegenüber dem Ausland nicht benachteiligt zu werden. Deshalb glaube ich, dass es im Hinblick auf den Mehrumsatz der Nahrungsmittelbranche und die extrem gute Positionierung, welche die Nahrungsmittelbranche hat, aber vor allem auch im Interesse derjenigen Landwirte ist, die mit diesen Firmen zusammenarbeiten, dass dem Nationalrat entsprochen wird und die 75 Millionen Franken bewilligt werden.