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preparatory:AB 93041

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-16

Wortprotokoll

Hier ist der Konsens kleiner als beim vorangehenden Vorstoss. Die Kommission beantragt zwar die Annahme der nationalrätlichen Motion, allerdings nicht einstimmig, sondern mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 8 des Energiegesetzes dahingehend anzupassen, dass die Energieeffizienz wirksam erhöht werden kann. Mit der Änderung würde der Ablauf betreffend das Vereinbaren von Zielwerten und den Erlass von Anforderungen an das Inverkehrbringen von serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten umgekehrt werden. Durch diese Änderung könnten in Zukunft direkt Anforderungen an das Inverkehrbringen solcher Dinge erlassen werden, ohne dass zuerst mit der Branche Zielwerte zu vereinbaren wären; das sieht man im vorgeschlagenen Text.

Heute sieht Artikel 8 des Energiegesetzes vor, dass man zuerst Zielwerte mit der Branche vereinbart, diese durchzusetzen versucht und allenfalls, wenn sie keine Wirkung zeigen, dann Vorschriften erlässt. Der Vorschlag in dieser Motion wäre dagegen, das Verfahren umzukehren: Der Bundesrat könnte die Vorschriften allgemein erlassen oder auf den Erlass dieser Vorschriften verzichten und das Departement beauftragen, mit den Herstellern oder Importeuren Verbrauchszielwerte zur Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs zu vereinbaren. Das wären also einfach eine Umkehrung des Verfahrens und eine Stärkung der Rolle des Bundesrates in der Festsetzung von solchen Werten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat diese Motion allerdings mit 101 zu 79 Stimmen angenommen. Ihre Kommission unterstützt die von der Schwesterkommission vorgeschlagene Änderung. Die Änderung kommt insofern einem Systemwechsel gleich, als in Zukunft direkt Anforderungen an das Inverkehrbringen von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten erlassen werden können, ohne dass zuerst mit der Branche Zielwerte zu vereinbaren sind. Die Kommission ist der Ansicht, dass mit der Änderung des Energiegesetzes die Energieeffizienz bedeutend erhöht werden kann. Man hat den Eindruck, dass es manchmal sehr viel Zeit braucht, bis die Zielwerte mit der Branche vereinbart werden, und wenn sie dann nicht eingehalten werden, gibt es noch zusätzlich eine lange Phase, bis man allenfalls Massnahmen trifft.

Es sind Beispiele bekannt, besonders im Bereich des Stand-by-Verbrauchs von Geräten. Wir erinnern uns an die ganze Diskussion über die Set-Top-Boxen im Fernsehbereich, als sich der grösste Akteur der Branche in der Schweiz der Branchenvereinbarung nicht unterstellen wollte und die Schweiz jahrelang mit relativ ineffizienten Geräten belieferte. Die Kommission ist der Meinung, man könnte gewisse Ziele schneller erreichen, wenn man das Verfahren umkehren würde.

Auch wenn der Text der Motion das nicht explizit vorsieht, sollten sich nach Meinung der Kommission die Vorschriften des Bundesrates auf bestimmte, serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte beschränken. Es würde also nicht jede Art von Gerät oder Einrichtung unter diesen Begriff fallen. Die Frage, die sich allenfalls stellt, ist die folgende: Ist der Bundesrat, obwohl er für die Ablehnung der Motion plädiert, bei Annahme der Motion bereit, sie im Sinn einer vernünftigen Konzentration auf bestimmte, serienmässig hergestellte Geräte umzusetzen?

Damit beantragt Ihnen die Kommission, die Motion anzunehmen.

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