Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-16
Wortprotokoll
Als Nichtkommissionsmitglied erlaube ich mir doch einige Bemerkungen aus einer gewissen Distanz. Ich bin in mehrfacher Hinsicht damit nicht so zufrieden, wie die ganze Geschichte läuft. In der letzten [PAGE 1004] Session haben wir in diesem Rat eine eingehende, breite Diskussion über die massiven Strompreiserhöhungen geführt. Es lohnt sich deshalb, heute eine kurze Zwischenbilanz zu ziehen.
Im Parlament sind zahlreiche Vorstösse eingereicht worden. Jetzt, nach drei Monaten, müssen wir uns fragen: Sind wir weitergekommen? Es trifft zu, der Bundesrat hat vor Kurzem die Stromversorgungsverordnung revidiert. Sie soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das genügt für mich noch nicht. Ich begrüsse natürlich, dass all diese Fragen in diesem Postulat aufgeworfen wurden, und ich unterstütze dieses Postulat. Aber mit einem parlamentarischen Vorstoss in der etwas zahnlosen Form eines Postulates machen wir auch nicht gerade grossen Druck beim Bundesrat.
Natürlich anerkenne ich die Massnahmen, Herr Bundesrat Leuenberger, die Sie mit der Revision der Verordnung getroffen haben. Als Wirkung dieser Massnahmen, so wird jetzt heute gross verkündet, könne eine Reduktion der durchschnittlichen Strompreiserhöhung um 40 Prozent erzielt werden. Aber es ist immer noch eine Strompreiserhöhung von durchschnittlich 60 Prozent. Gerade bei den heute düsteren konjunkturellen Aussichten wird unsere Wirtschaft durch diese überrissenen Erhöhungen weiterhin massiv getroffen. Das wollte ich damals, bei der Verabschiedung des StromVG, nicht; das ist für mich eigentlich ganz klar. Wir haben als Gesetzgeber etwas falsch gemacht, oder - etwas weniger hart ausgedrückt - wir haben nicht alles richtig gemacht.
Herr Kollege Büttiker, Sie haben gesagt, das Referendum sei angedroht, aber nicht ergriffen worden. Aber heute würde es ergriffen, und es würde vom Volk angenommen. Das müssen wir eigentlich so zur Kenntnis nehmen. Ich denke, dass die bisher getroffenen Massnahmen nicht genügen.
Ich erlaube mir drei Bemerkungen zu dieser Verordnungsänderung:
1. Die Preissenkungen bei den Systemdienstleistungen begrüsse ich ausdrücklich. Vermutlich hatten wir hier keine andere Möglichkeit, einzugreifen. Ich bitte aber den Bundesrat, hier wirklich darauf zu achten, dass die gemäss Absatz 2 von Artikel 31b geschuldeten Kompensationszahlungen schlussendlich nicht wieder auf den Endverbraucher abgewälzt werden.
2. Wenn die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr feststellbar sind, kann für die Bewertung des Netzes auch eine sogenannte synthetische Bewertungsmethode verwendet werden. Diese synthetische Bewertungsmethode geht vom Wiederbeschaffungswert aus. Diese Bewertungsmethode ist viel zu attraktiv, denn daraus resultieren häufig höhere Kapitalkosten. Die Attraktivität dieser Bewertungsmethode will der Bundesrat nun mit einem Malus von 20 Prozent brechen. Ich frage nun: Warum gerade mit 20 Prozent, warum nicht mit 30 oder 40 Prozent? Warum kam der Bundesrat gerade auf 20 Prozent? Ja, wir müssen uns doch grundsätzlich fragen, ob wir diese Bewertungsmethode überhaupt noch zulassen wollen. Ich meine nein. Auch die Unternehmen dieser Branchen haben sich doch nach bestimmten Rechnungslegungsvorschriften zu richten. Welche Rechnungslegungsvorschriften und Grundsätze wenden denn diese Unternehmen überhaupt an, wenn man anscheinend die ursprünglichen Investitionen nicht mehr berechnen kann?
Als Laie bin ich eigentlich immer davon ausgegangen, dass man die ursprünglichen Investitionen eigentlich berechnen könnte, wenn man die Bilanz eines Unternehmens über die Jahre anschaut und deren Entwicklung betrachtet. Warum sollte das hier nicht gehen? Ich frage mich dies nach wie vor.
Für mich ist deshalb bereits die Ermöglichung einer synthetischen Berechnungsmethode, auch wenn man sie eigentlich einmal nur für Ausnahmen vorgesehen hat, höchst fraglich. Ich meine, dass wir hier eigentlich nichts mehr prüfen müssen. Das war vermutlich ein Konstruktionsfehler des Gesetzgebers.
3. Im Weiteren senkt der Bundesrat mit der revidierten Stromversorgungsverordnung die Kapitalverzinsung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte. Das ist schon gut. Aber setzt man hier nicht den Hebel am falschen Ort an? Worin liegt denn hier überhaupt das Problem? Liegt es wirklich im zu hohen Zinssatz? Auch hier meine ich nein. Das Problem liegt doch in den zu hohen Bewertungen der Netze. Diese sind doch eigentlich zu korrigieren. Denn für uns alle muss doch völlig unbestritten sein, dass die Neubewertung und Aufwertung der Netzinvestitionen die Ursache für die hohen Netznutzungsentgelte sind.
Hier muss ich doch nichts mehr abklären und nichts mehr prüfen. Ich denke, diese Erkenntnisse sind inzwischen klar. Es sind doch auch, wenn ich mich nicht täusche, Vorstösse im Parlament unterwegs, die überhaupt keine Aufwertung der Netze akzeptieren wollen. Ich bitte unsere Kommission, auch diese Frage eingehend zu prüfen. Die Netzbewertung soll danach mindestens für eine Übergangszeit nach Buchwerten erfolgen. Mindestens eine solche Übergangsregelung wäre nach meiner Beurteilung mit einer Änderung der Stromversorgungsverordnung nicht zum Voraus ausgeschlossen gewesen. Ich bitte Sie, mich eines Besseren zu belehren, wenn dem nicht so ist. Sollte dies nicht möglich sein, so ändern wir halt das Gesetz; auch das ist im Schnellzugstempo möglich, wir haben in dieser Session in anderen Bereichen auch Dringlichkeitsrecht erlassen. Denn wenn wir den Buchwert nehmen würden, würde das tatsächlich investierte Kapital amortisiert und verzinst. Die doppelte Abschreibung des Netzes versteht kein Mensch auf der Strasse, auch McCains "Joe, der Klempner" versteht das nicht, und ich verstehe es auch nicht.
Schlussendlich appelliere ich, wie im September, an die grosse Mitverantwortung der öffentlichen Hand. Kantone, Städte und Gemeinden sitzen in den Verwaltungsräten der Gesellschaften und sind zum Teil auch bedeutende Aktionäre dieser Gesellschaften. Es darf erwartet werden, dass sie ihren Einfluss im Sinne von Masshalten noch stärker geltend machen. Es darf auch nicht sein, dass die öffentliche Hand jene zusätzlichen Gewinne abschöpft, die im Wesentlichen daraus resultieren, dass unserer Wirtschaft und unseren KMU massiv höhere Strompreisrechnungen ins Haus geschickt werden. Die öffentliche Hand kann sich dann dem öffentlichen Unverständnis und der Kritik nicht entziehen. In rund anderthalb Jahren müssen wir dann einmal die Rechnungsabschlüsse der verschiedenen Gesellschaften fein säuberlich analysieren. Es bleibt somit noch einiges zu tun; es muss uns gelingen, den Stecker in die richtige Steckdose zu stecken.