Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-17
Wortprotokoll
Sie haben es vom Berichterstatter gehört: Es handelt sich bei diesem Abkommen um eine überarbeitete Fassung des am 11. Mai 1998 in Bern geschlossenen Abkommens. Das Abkommen ist die Folge des G-8-Gipfeltreffens in Evian von 2003, an dem man Erfahrungen gesammelt und auch gesehen hat, wo das Abkommen auszuweiten bzw. zu verstärken ist. Diese Erfahrungen und auch die Analyse haben gezeigt, dass es gewisse Schwachpunkte gibt. Diese Schwachpunkte sollen nun ausgemerzt bzw. besser geregelt werden: Gute Zusammenarbeit bei Grossanlässen ist das eine; dann die Entsendung und Zurverfügungstellung von Beamten; die grenzüberschreitende Observation und Nacheile; der Einsatz von Flugzeugen auch zur Unterstützung einer Observation, Nacheile und Überwachung. Ich gehe nicht auf die Details dieses Abkommens ein. Das wurde bereits alles gesagt.
Das überarbeitete Abkommen enthält keine grundlegenden Neuerungen, die nicht bereits im Abkommen mit Deutschland enthalten wären. Es ist also nicht mit irgendwelchen Überraschungen zu rechnen, und den Kantonen erwachsen keine neuen Verpflichtungen. Die Stellung der an Frankreich grenzenden Kantone wird, analog zur Stellung der an Deutschland grenzenden Kantone, gestärkt. Es gibt also einfach eine verbesserte Möglichkeit, einzugreifen und zusammenzuarbeiten.
Das Abkommen von Schengen, die Assoziierung der Schweiz an Schengen, tangiert dieses Abkommen mit Frankreich nicht. Das Abkommen mit Frankreich bietet Möglichkeiten, die im Schengener Abkommen nicht vorgesehen sind. Es geht also weiter bzw. konkretisiert die Ausführungen des Abkommens von Schengen.
Verglichen mit dem geltenden Abkommen ist dieses Abkommen eine Verbesserung und eine Bereicherung für die polizeiliche Zusammenarbeit. Ich möchte Sie bitten, dem Abkommen zuzustimmen.