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Niederberger Paul · Ständerat · 2008-12-17

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-17

Wortprotokoll

Ich gehe von einer anderen Ausgangslage aus als Herr Kollege Büttiker. Es ist überhaupt nicht im Interesse des Gesetzgebers und auch nicht im Interesse der schweizerischen Treuhandkammer, die KMU zu belasten. Im Gesetz steht eigentlich klar, was zu tun ist. Wenn jetzt Papiertiger entstehen, ist das eine Frage des Wie. Das Wie ist nicht im Gesetz geregelt, sondern hängt eben primär vom Verwaltungsrat ab, der ja dafür zuständig ist, ob ein IKS besteht oder nicht - IKS heisst internes Kontrollsystem. Dieses interne Kontrollsystem muss ja nur von Publikumsgesellschaften angewendet werden, welche die Schwellenwerte, wie sie Herr Kollege Büttiker aufgezeigt hat, überschreiten. Ob diese Schwellenwerte richtig sind oder nicht, ob man sie erhöhen soll oder muss, ist eine Frage der laufenden Gesetzesrevision zum Aktienrecht. Das müssen wir im Zusammenhang mit dieser Motion nicht abschliessend klären. Was Herr Kollege Büttiker anspricht, ist aber das IKS, und das kommt bei diesen Klein- und Mittelbetrieben, wie sie in der Schweiz zu ungefähr 90 Prozent bestehen, ja nicht zur Anwendung.

Wenn es zur Anwendung kommt, dann hat die Revisionsstelle - ich wiederhole mich - nur den Auftrag festzustellen, ob es besteht. Der Verwaltungsrat kann ganz einfach in einem Protokoll festhalten: Wir haben ein IKS. Und die Revisionsstelle nimmt das so zur Kenntnis. Dasselbe gilt auch für das Risikomanagement. Ich glaube, es ist doch eine wichtige, primäre Führungsaufgabe eines Verwaltungsrates, dass er in seiner Unternehmung beurteilt, wo die Risiken liegen. Das muss im Anhang offengelegt werden. Das kann alles ohne Papiertiger und mit ganz kleinem Aufwand geschehen.

Ich komme zum Fazit: Für das Wie ist nicht der Gesetzgeber zuständig, sondern die Führungskräfte sind es, zusammen mit den Revisionsstellen. Diese können ja bei verschiedenen Gesellschaften Offerten einholen und sie anfragen: Was verlangt ihr für diese Überprüfung? Da findet entsprechend ein Wettbewerb statt. Wo allenfalls Handlungsbedarf besteht - das habe ich gesagt -, das ist bei der laufenden Revision des Aktienrechtes.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen.

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