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Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-18

Wortprotokoll

Ich danke zunächst dem Kommissionssprecher für die ausgewogene Darstellung der Problematik. Der Antrag der Minderheit ist in erster Linie ein Antrag gegen das Durchwinken einer scheinbar unproblematischen Motion. Wenn Sie sie annehmen, passiert nicht viel, wenn Sie sie ablehnen, passiert auch nicht viel. So gesehen, geht es nicht um wahnsinnig viel. Ich möchte Sie aber bitten, sich in der politischen Arbeit auf das Wesentliche zu beschränken und diese Motion abzulehnen.

Die Situation ist so, wie sie der Kommissionssprecher geschildert hat. Ich möchte ihn nur in einem Punkt korrigieren. Er hat gesagt, die Motion verlange eine Annäherung der Anlagebestimmungen, sofern das notwendig sei. "Sofern das notwendig ist" steht nicht im Motionstext. Der Motionstext ist ein Auftrag an den Bundesrat, eine Annäherung der liechtensteinischen Anlagebestimmungen an jene der Schweiz anzustreben. Liechtenstein hat andere Anlagebestimmungen, aber es hat durchaus detaillierte Anlagebestimmungen. Aus meiner Sicht, aus der Sicht der Minderheit, ist nicht klar, weshalb diese Annäherung angestrebt werden soll.

In einem zweiten Punkt verlangt die Motion die Sicherstellung einer gleichwertigen Stiftungsaufsicht, wie sie in der Schweiz bezweckt wird. Nun kann ich Ihnen sagen, und das steht auch im Bericht des Bundesrates: In Liechtenstein ist diese Stiftungsaufsicht bereits realisiert. Die Stiftungsaufsicht ist bei der dortigen Finanzmarktaufsicht angesiedelt, vergleichbar mit unserer Finma. Das ist also bereits erfüllt. Was hier anzustreben ist, erschliesst sich mir nicht.

Ich möchte die Situation etwa mit folgender aus dem praktischen Leben vergleichen: Sie kommen in einen Park und sehen dort eine Mutter. Das Kind spielt im Sandkasten. Die Situation ist völlig ruhig, es ist keine Gefährdung erkennbar. Sie sagen jetzt der Mutter: Passen Sie um Himmels willen auf Ihr Kind auf! Dieser Hinweis ist nicht falsch, aber er ist völlig unnötig. Dazu kommt, dass Sie auch dem Kind gegenüber ein falsches Signal aussenden. Es könnte Sie nämlich so verstehen, dass Sie sagen, es sei ein schwieriges, ein nachlässiges oder ein gefährliches Kind. Auch das ist unnötig, es ist aber auch falsch, wie die Motion, zumal es sich dabei nicht um ein Kind, sondern mit Liechtenstein um einen souveränen Staat handelt, der bereits gehandelt hat.

Aus diesen beiden Überlegungen ersuche ich Sie, diese Motion abzulehnen.