Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-07
Wortprotokoll
Das EDI ist in Bezug auf die Finanzrechnung des Bundes das absolut grösste Departement. Mit seinen mehr als 14 Milliarden Franken beansprucht es fast jeden dritten Bundesfranken, und mit seinen 19 Ämtern und Anstalten deckt es die wesentlichsten Bereiche von Bildung, Forschung, Sozialversicherungen, Kultur und Umwelt ab. Die Ausgangslage für das kommende Jahr zeigt sich für dieses grösste aller Departemente wie folgt:
1. Aufgrund der Verwaltungs- und Regierungsreform fällt die Landeshydrologie und -geologie nicht mehr in die Zuständigkeit des EDI. Teilweise auch mit dieser Reform hängt die Schaffung des vorgesehenen Heilmittelinstitutes im dritten Kreis der Verwaltung auf den 1. Juli 2000 zusammen, und vom Bundesamt für Gesundheit werden auf diesen Zeitpunkt hin etwa 60 Stellen in dieses Heilmittelinstitut transferiert werden. Aus diesen Veränderungen in der Zusammensetzung des Departementes ergeben sich notwendigerweise auch Veränderungen im Budget.
2. Eine gänzlich neue Situation wird im ETH-Bereich entstehen. Dieser Bereich wird mittels Globalbudget in den so genannt dritten Kreis entlassen. Wir können deshalb künftig im ETH-Bereich beim Budget keine Detailkorrekturen mehr vornehmen. Es gibt also für uns bei dieser Budgetberatung künftig nur noch eine einzige Transferrubrik. Für das Jahr 2000 beträgt dieser Finanzierungsbeitrag des Bundes 1,7 Milliarden Franken. Für die Finanzkommission vereinfacht sich damit natürlich der Budgetprozess. Insgesamt aber ist die Aufsplitterung der parlamentarischen Zuständigkeiten für die ETH - es geht immerhin um einen Betrag von 1,7 Milliarden und später sogar noch mehr - auf vier Kommissionen nach meiner Meinung zu stark. An diesem ETH-Bereich wirken mit: die WBK da, wo es um den Leistungsauftrag geht, die Finanzkommission im Hinblick auf Budget und Indikatoren, die KöB im Hinblick auf die Investitionen und in allen Sonderfällen noch die GPK, so dass eigentlich keine Kommission mehr für diesen Bereich wirklich verantwortlich ist. Darin sehe ich eine gewisse Gefahr, und ich glaube, wir müssen uns überlegen, wie wir hier wieder eine bessere Struktur und eine Bündelung der Aufsichtsfunktion erhalten.
3. In erster Linie sind im EDI die Sozialversicherungen und die von uns verabschiedete Vorlage über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 (98.070) für die Mehrausgaben verantwortlich. Die Ausgabenentwicklung geht unvermindert - wenn auch verlangsamt - nach oben. Der Ausgabenanstieg gegenüber dem Vorjahr beträgt 465 Millionen Franken oder 3,4 Prozent. Die prozentual grössten Ausgabensteigerungen fallen im Bundesamt für Gesundheit (10 Prozent), im Bundesamt für Statistik (20 Prozent) - das ist mit der bevorstehenden Volkszählung zu erklären - und im Bundesamt für Sozialversicherung an. Das Bundesamt für Sozialversicherung beansprucht nun 70 Prozent der gesamten Ausgaben des Departementes.
Wir haben in der Subkommission einige wenige Einzelfragen behandelt: Schwierig ist der Budgetprozess seit einiger Zeit im Bundesamt für Gesundheit geworden. Dieses Amt wird durch äussere und politische Umstände immer wieder und teils völlig überraschend mit neuen Projekten konfrontiert - ich nenne BSE und Aids als Beispiele. In den meisten Bereichen, wie etwa im Suchtmittelbereich oder im Heilmittelwesen, gibt es zudem mehrere Projekte; das erschwert die Aufgabe des Bundesamtes, aber natürlich auch die unsere.
Wie schon im Vorjahr befasste sich die Kommission mit den Positionen Dienstleistungen Dritter. Es war unsere Absicht zu verhindern, dass diese zu "Verschiebebahnhöfen" für unerfüllte Budgetwünsche ausarten; denn im Allgemeinen konnten diese Positionen früher dazu benutzt werden. Wir stellten aber fest, dass dieser Trend deutlich abgenommen hat und dass die meisten Positionen Dienstleistungen Dritter begründet werden konnten.
Auf die alarmierende Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Invalidenversicherung wurde bereits hingewiesen. Die Gründe für das seit Jahren überdurchschnittliche Wachstum sowohl der Zahl der Rentenbezüger als der Rentenausgaben liegen erstens darin, dass immer mehr auch jüngere Jahrgänge Neurentner werden; diese bleiben dann auch länger Versicherungsbezüger. Zweitens werden immer mehr Frauen Rentenbezügerinnen; drittens spielt die Arbeitslosigkeit eine gewisse Rolle, wobei es sehr schwer ist, den Stellenwert der Arbeitslosigkeit bezüglich der IV zu ermitteln; genaue Zahlen wird man hier wahrscheinlich nie erhalten.
Es gibt IV-Stellen, die je länger, je mehr die Gutachten von gewissen Ärzten bezweifeln. Man kann hier durchaus von Missbrauch sprechen. Die regionalen Unterschiede sind dabei sehr gross. Der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung und die Leitung der IV haben uns ausführlich über ihre Bemühungen in Bezug auf die Erfassung solcher Entwicklungen und auf entsprechende Massnahmen samt Wirkungsanalysen orientiert. Die Beurteilung dieser Entwicklung ist aber natürlich vor allem eine sozialpolitische und nicht eine budgetrechtliche Frage. Insofern ist der Handlungsbedarf ein politischer und nicht ein budgetrechtlicher.
Ähnlich verhält es sich mit dem AHV-Fonds. Gemäss AHV-Gesetz darf dieser Fonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Im Jahr 2000 wird er aber bereits auf 76 Prozent sinken. Nun haben die beiden GPK einen Bericht erarbeitet, der Empfehlungen zu diesem Ausgleichsfonds enthält. Angesichts dieses Berichtes hat die Subkommission darauf verzichtet, einen weiter gehenden Handlungsbedarf zu signalisieren, als er aus diesen Empfehlungen ohnehin hervorgeht.
Mit dem Präsidenten des ETH-Rates haben wir die Frage diskutiert, welche Möglichkeiten der Einflussnahme Bundesrat und Parlament in diesem Bereich künftig überhaupt noch haben werden. Obwohl die ETH-Produkte interdependent sind, also sowohl Lehre wie Forschung beinhalten - anders gesagt: man kann Lehre und Forschung nicht immer trennen -, gibt es gewisse plausible Methoden, mit denen man auch wissenschaftliches Arbeiten bewerten und messen kann. Auch an Fachuniversitäten ist in einem vernünftigen Mass ein Benchmarking möglich, auch nach Meinung des ETH-Vorsitzenden. Zudem arbeiten die ETH mit einem parlamentarischen Leistungsauftrag, und hier werden natürlich wichtige Weichen gestellt. Schliesslich hat der ETH-Rat verschiedene Instrumente erarbeitet. Er hat z. B. ein neues Rechnungswesen eingeführt, ein Reporting-Konzept ist unterwegs, und der Rat verfügt über Indikatoren.
Zur Herleitung des Finanzierungsbeitrages des Bundes haben wir künftig noch eine einzige Zahl zur Verfügung. Sie stimmt mit der Zusatzdokumentation des ETH-Rates überein, so dass wir Ihnen die Annahme des Bundesbeschlusses, der sich auf die Finanzierung der ETH bezieht, empfehlen können.