Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2009-03-02
Wortprotokoll
Im Verlauf der Detailberatung war die Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kunst- und Kulturschaffenden wiederholt ein ausführliches Thema; das haben Ihnen alle Vorredner und Vorrednerinnen bestätigt. Jedes Mal befand eine Kommissionsmehrheit, dass es nicht oder nur sehr beschränkt sinnvoll sei, die soziale Sicherheit im Kulturförderungsgesetz zu verankern. Unbestritten war aber, dass die Gewährleistung der sozialen Sicherheit für die Kunst- und Kulturschaffenden gerade aufgrund ihrer atypischen Arbeitsverhältnisse ein reales Problem darstellt, das auch politisch angegangen werden muss; das hat uns soeben Herr Bundesrat Couchepin wieder bestätigt. Die Kommissionsmotion stellt in diesem Sinn einen Baustein dar, damit Arbeitnehmende in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, für die im Sozialversicherungsbereich anerkannte Lücken bestehen, ähnlich wie konventionelle Arbeitnehmende gestellt werden können.
Die Kommissionsmotion fand hauptsächlich aus zwei Gründen eine Mehrheit: Der erste Grund ist der, dass die Motion allgemein formuliert ist, das heisst, sie beschränkt sich nicht auf die Berufsgruppe der Kunst- und Kulturschaffenden, sondern es werden, wie eben gesagt wurde, auch andere Berufsgruppen, von den Raumpflegerinnen bis zu den Spitzensportlern, angesprochen. In der Schweiz fallen mehr als 150 000 Personen in die Kategorie der Arbeitnehmenden in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, und ihre Anzahl nimmt zu, gerade auch als Folge der Arbeits- und Finanzkrise. Der zweite Grund, warum diese Motion hauptsächlich angenommen wurde, ist der, dass sie eben keine Lösung anbietet, sondern den Bundesrat auffordert, im Rahmen des geltenden Sozialversicherungssystems Anpassungen vorzunehmen und bestehende Lücken zu schliessen.
Das Problem ist anerkannt, es gibt die Berichte des Bundesamtes für Kultur mit Situationsanalysen und Verbesserungsvorschlägen, und es gibt auch den Bericht über die berufliche Vorsorge von Arbeitnehmenden in atypischen Beschäftigungsverhältnissen vom Bundesamt für Sozialversicherung; sie lagen der Kommission vor. Mit der Annahme der Motion zeigt das Parlament den Willen, bestehende Probleme im Bereich der beruflichen Vorsorge anzupacken. Sie sagen damit noch nicht Ja zu einer bestimmten Lösung, Sie sagen Ja zur Problemstellung, und Sie sagen Ja zur Forderung nach Lösungsvorschlägen. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt an Ihnen sein, zu beurteilen, ob Sie diese als tauglich und umsetzbar erachten.
In der Kommission konnte natürlich nicht die aktuelle Situation diskutiert werden, da der Antrag Bortoluzzi zu jenem Zeitpunkt nicht vorlag. Der Antrag Bortoluzzi - bitte kommen Sie noch einmal darauf zurück - ermöglicht einen einheitlichen Vorsorgeplan für Freischaffende und beschränkt sich auf Bundesbeiträge. Deswegen ist es nicht so, dass aus sachlicher Sicht ein Widerspruch zur jetzigen Motion besteht, weil dieser Antrag ins KFG aufgenommen wurde. Er ist eine Ergänzung und schafft keinen neuen Konflikt. In diesem Sinn sprach sich die Kommission deutlich - mit 17 zu 6 Stimmen - für die Kommissionsmotion aus.