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Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit der parlamentarischen Initiative "Scheinehen unterbinden" zu tun und in diesem Zusammenhang mit einer Änderung des Zivilgesetzbuches, des ZGB, die Ihnen die vorberatende Kommission, die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, hiermit unterbreitet. Genauer genommen geht es um das Unterbinden von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt. Diese Änderung des Zivilgesetzbuches wird von einer Minderheit der vorberatenden Kommission generell bestritten, weshalb auch ein Nichteintretensantrag gestellt ist und wir über diesen auch zu befinden haben.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung will die SPK zwei neue Vorschriften in Bezug auf das Unterbinden von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz einführen. Diese neuen Regelungen sollen Klarheit schaffen, und zwar auch während des sogenannten Vorbereitungsverfahrens im Hinblick auf eine Eheschliessung. Einerseits sollen ausländische Brautleute verpflichtet werden, ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachzuweisen. Anderseits sollen die Zivilstandsämter in die Pflicht genommen werden, indem sie der zuständigen Ausländerbehörde die Identität von Verlobten mitzuteilen haben, wenn diese ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nicht nachweisen können. Zudem sollen die Zivilstandsbehörden auch Zugang zu relevanten Personendaten erhalten und damit eben auch das Recht auf Zugang zum entsprechenden Informationssystem. Durch diese zwei neuen Regelungen möchten wir sicherstellen, dass eine Heirat nur dann stattfindet, wenn sich die zwei Beteiligten auch wirklich rechtmässig in der Schweiz befinden. Insbesondere rechtmässig abgewiesene Asylsuchende und auch illegal hier anwesende Ausländer, die in ihre Heimat zurückkehren müssten, sollen sich dank dieser neuen [PAGE 80] Bestimmungen künftig nicht mehr durch die Einleitung eines Vorbereitungsverfahrens einer Ausreise entziehen können, wie dies leider in der Vergangenheit öfters der Fall war und wie das leider auch heute immer noch ab und zu der Fall ist.

Damit die Zivilstandsbehörden ihrer Aufgabe gerecht werden können, ist ein erweiterter Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem (Zemis) unerlässlich. Darin befinden sich z. B. Daten wie Aufenthaltsregelungen oder eben auch Wegweisungsentscheide. Mit dieser Gesetzesänderung will die Mehrheit der Kommission eine Lücke schliessen, die leider auch im revidierten Ausländergesetz offen geblieben ist. Dieses einheitliche, dieses kohärente Verfahren wird künftig ausschliessen, dass Zivilstandsämter und Ausländerbehörden sich widersprüchlich verhalten. Darum ist diese Gesetzesrevision durchaus gerechtfertigt. Es besteht heute bei den zuständigen Behörden, auch bei den Zivilstandsbehörden, nämlich eine gewisse Unsicherheit bei der Frage, wie sie vorzugehen haben, wenn sich heiratswillige Personen im Ehevorbereitungsverfahren rechtswidrig in der Schweiz aufhalten.

Um hier Klarheit zu schaffen und im Gesetz eine klare Regelung festzuschreiben, beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten, das Zivilgesetzbuch entsprechend abzuändern und damit dazu beizutragen, dass die Zahl von Scheinehen in der Schweiz merklich reduziert wird.

Brunner Toni · Nationalrat · 2009-03-04 | Lexipedia | Lexipedia