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Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Die Religionsfreiheit hat eine fundamentale Bedeutung für die internationale Friedensordnung. Die Religionsfreiheit ist ein konstitutives Element einer solchen internationalen Friedensordnung und kann deshalb zum Jus cogens gerechnet werden. Deshalb ist die Verletzung eines solch fundamentalen Grundsatzes Grund genug, im Sinne dessen, wie der Bundesrat 1995 das Non-Refoulement-Gebot interpretiert hat, diese Initiative der SVP wie damals die Initiative der Nationalen Aktion für ungültig zu erklären.

Ich möchte Sie bitten, den Mut dazu aufzubringen, den Mut zum Respekt vor der grundsätzlichen Bedeutung der Religionsfreiheit. Lassen Sie diesen Mut nicht aus Opportunitätsgründen hintanstehen!

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