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Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen, die Frau Bundesrätin hat die wesentlichen Argumente ausgeführt, die auch die Mehrheit dazu bewogen haben, sich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung auszusprechen. Es geht um die Frage, ob es bei den entsprechenden Delikten einen engen Bezug zur Schweiz braucht. Der Grund für diesen Minderheitsantrag ist die Angst, wir müssten hier gewissermassen die ganze Welt aufräumen und alle möglichen im Ausland befindlichen Personen ab- bzw. beurteilen. Es wurde bereits ausgeführt, dass das nicht der Fall ist. Die Verfahren sind nur gegen Personen möglich, die sich in der Schweiz befinden und nicht ausgeliefert werden. Entsprechend ist diese Gefahr schon einmal grundsätzlich gebannt.

Dazu kommt, dass der Terminus eines engen Bezugs zur Schweiz wiederum Rechtsunsicherheit mit sich bringt. Ein solcher Begriff ist auslegungsbedürftig, was wiederum in solchen Fällen letztlich nicht dazu beiträgt, dass man zu klaren Lösungen kommt. Schliesslich muss man sich auch folgender Tatsache bewusst sein: Wenn man solche Einschränkungen vornimmt, erreicht man nicht, dass Verfahren, die nicht in die Schweiz gehören, ferngehalten werden, sondern man erreicht damit eben vor allem auch, dass entsprechende Personen, die befürchten, wegen solcher Delikte verfolgt zu werden, in die Schweiz flüchten, weil sie wissen, dass wir sie gar nicht verfolgen können. Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen.