Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-04
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt den Nichteintretensantrag, und zwar aus folgenden Gründen: Die Schweiz ist zwar Mitgliedstaat des Internationalen Strafgerichtshofes, sie ist damit aber nicht verpflichtet, das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, wie es hier geplant ist, umzusetzen. Wichtig ist erstens, dass die Schweiz die vorliegenden Schwerstverbrechen verfolgt. Zweitens haben wir in der Schweiz eine transparente und lückenlose Strafverfolgung gegen Völkermord und Kriegsverbrechen. Selbst der Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist abgedeckt. Die Gefahr einer Verfahrensübernahme durch den Internationalen Strafgerichtshof besteht somit in keinen Fällen. Der Internationale Strafgerichtshof nimmt eine Strafverfolgung denn auch nur auf, wenn die Behörden und Gerichte eines Vertragsstaates nicht fähig oder willens sind, einen Schwerstverbrecher auf ihrem Hoheitsgebiet zu verfolgen.
Drittens besteht der Grundsatz: "Keine Strafe ohne Gesetz." Wenn wir nun Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen so detailliert umschreiben, wie es hier vorgesehen ist, so besteht die Gefahr, dass alles, was nicht unter Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgelistet ist, nicht verfolgt werden kann. Unseres Erachtens gibt es auch keine geringfügigeren Formen von Völkermord. Der heutige pauschale Verweis auf das einschlägige Völkerrecht scheint uns hier effizient zu sein. Rechtssicherheit ist unseres Erachtens auch beim heutigen Verfahren gewährleistet.
Aus diesen Gründen bitten wir Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.