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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Es ist eine sehr diffizile Diskussion; es ist hier auch nicht der geeignete Ort, um die generelle Diskussion über die Strafrahmen zu führen. Es geht hier um das Kernproblem, inwieweit der neue Tatbestand des Völkermords, wie er hier aufgeführt ist, in allen seinen Bestandteilen der ursprünglichen Intention des Völkermordtatbestandes und der dazu vorgesehenen Mindeststrafandrohung von zehn Jahren entspricht.

Der Bundesrat hat in der Botschaft mit Recht darauf hingewiesen, dass durch die Erweiterung des Tatbestandes ein neuer Sachverhalt dazugekommen ist, bei dem nicht einfach gesagt werden kann, dass er analog zum Mordtatbestand ist. Die bisherige Grundannahme war ja, Völkermord sei analog zu Mord zu behandeln, was heisst, dass er den gleichen Mindeststrafrahmen hat. Das ist unbestritten. Und es wird auch niemand in diesem Saal der Meinung sein, dass dies zukünftig nicht mehr der Fall sein soll. Man muss sich aber auch von der Vorstellung lösen, höhere Mindeststrafrahmen führten in jedem Fall zu einer griffigeren und besseren Justiz. Es kann eben auch sein, dass jemand, wenn der Mindeststrafrahmen zu hoch ist, durch die Maschen fällt, weil dann - dabei verweise ich auf das Beispiel, das Frau Schmid genannt hat - das Gericht sagt: Es ist ja völlig [PAGE 75] unverhältnismässig, diese Tat unter dem Völkermordtatbestand zu subsumieren, der Gesetzgeber hat die Latte zu hoch angesetzt, das ist nicht mehr adäquat. Deswegen ist es eben sinnvoll, fünf Jahre festzulegen, weil der Tatbestand ausgeweitet worden ist und weil dies, wie gesagt, dem Gericht eine bessere, tatadäquate Handhabung des Gesetzes ermöglicht.

Es ist auch nicht die Absicht - das möchte ich unterstreichen -, mit dieser Änderung ein neues Signal auszusenden. Man kann jetzt also nicht argumentieren, wir machten da eine Auseinandersetzung darüber, ob Völkermord nun als weniger schwerwiegend anzusehen sei als bisher. Da gibt es keine Differenz, aber wir sagen, dass so, wie der Tatbestand gefasst ist, diese Differenzierung nach unten, mit diesem Fünfjahresrahmen, möglich bleiben muss. Ich glaube, man sollte der Minderheit auch deshalb folgen. Die Kommission für Rechtsfragen hat diese Frage nicht in der nötigen Ausführlichkeit diskutiert.

Es ist auch fraglich, ob die Neufassung des Völkermordtatbestandes in dieser Form überhaupt gelungen ist - ich muss das ganz offen sagen - oder ob man nicht eine Trennung durch verschiedene Strafrahmen machen müsste, sodass für den Kerntatbestand des Völkermordes weiterhin zehn Jahre gälten und übrige Tatbestände abgetrennt würden. Das sind Überlegungen, die man anstellen muss.

Wenn wir der Minderheit folgen, wird der Ständerat nochmals über die Bücher gehen. Wenn wir der Mehrheit folgen, wird er, so, wie ich ihn einschätze, die ganze Sache durchwinken. Deswegen ist die Zustimmung zum Minderheitsantrag hier die sachkundigere Variante.