Lexipedia

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Die Minarett-Initiative ist ein Schulbeispiel für eine rechtspolitische Scheinpolitik. Wie funktioniert die? In einem ersten Schritt wird ein Problem herbeigeredet, das keines ist. In der Schweiz gibt es drei oder vier Minarette, die nie zu Klagen Anlass gegeben haben. Jetzt werden Minarette zu Machtsymbolen, zu Zeichen für Scharia und Dschihad und für die Unterdrückung der Frau gemacht, obwohl es diese Zusammenhänge real nicht gibt. In einem zweiten Schritt wird das herbeigeredete Problem bekämpft - in diesem Fall mit einer Initiative, die das Problem auch dann nicht lösen würde, wenn es eines wäre. Das Scheinproblem wird mit der Initiative vielmehr politisch bewirtschaftet. Die Initiative provoziert eine Diskussion über Minarette, welche weder national noch international in irgendeiner Weise hilfreich ist. Das Verbot von Minaretten dient weder dem religiösen Frieden, noch bringt es einen Sicherheitsgewinn, noch werden die von ihren Männern unterdrückten Frauen von der Unterdrückung befreit.

Der Hinweis auf islamische Länder und deren Umgang mit christlichen Minderheiten ist doppelt falsch. Erstens haben wir ein anderes Rechtssystem, einen anderen Umgang mit Minderheiten - ich nehme ja nicht an, dass die saudi-arabische oder die iranische Rechtsordnung Vorbild für die SVP ist -, zweitens, und das ist noch viel wichtiger, ist die Konstellation halt einfach nicht schwarz-weiss. Machen Sie einen Spaziergang durch die Altstadt von Damaskus im tendenziell säkularen Syrien oder sogar durch das iranische Isfahan. Sie werden nahe bei Moscheen mit Minaretten Kirchen mit Türmen finden. Mehr als das: Eines der ersten Minarette wurde in Damaskus gebaut. Es wurde den damaligen Kirchtürmen nachempfunden, und noch heute heisst eines der Minarette der grandiosen Umayyaden-Moschee in Damaskus "Jesus-Minarett".

Die Initiative verdient eine wuchtige Ablehnung. Sie widerspricht allen unseren aufgeklärten, abendländischen Rechts- und Staatsgrundsätzen.

Noch ein Wort zur Frage der Gültigkeit der Initiative. In der Botschaft legt der Bundesrat breit dar, welche völkerrechtlichen Regeln durch die Initiative verletzt werden: Artikel 14 EMRK, Artikel 18 Uno-Pakt II, Artikel 2 Uno-Pakt II, Artikel 37 Uno-Pakt II. Trotzdem will der Bundesrat die Initiative für gültig erklären; dies mit dem Hinweis, dass kein Jus cogens tangiert werde. Alle diese völkerrechtlichen Grundsätze beziehen sich aber auf die Glaubens- und Religionsfreiheit. Nach meinem Verständnis ist diese Glaubens- und Religionsfreiheit absolut zentral. Sie muss Bestandteil des Jus cogens sein.

Was würde geschehen, falls diese Initiative angenommen würde? Die Schweiz würde von internationalen Gerichten reihenweise wegen Verstössen gegen solche Grundsätze gerügt werden; sie würde den Minarettverbotsartikel wieder aus der Bundesverfassung kippen müssen, weil er ja so nicht umgesetzt werden könnte. Diese Diskussion müsste dann geführt werden. So gesehen ist es ehrlicher, die völkerrechtswidrige Initiative für ungültig zu erklären - vor allem auch aus demokratiepolitischen Überlegungen, Herr Schlüer. Denn das Volk hat gar nicht eine echte Wahl, zu dieser Initiative Ja zu sagen, weil ja die Initiative dann internationalem Recht, zwingendem internationalen Recht nicht standhalten würde.

Ich bitte Sie dringend, die Initiative für ungültig zu erklären oder sie ansonsten zur Ablehnung zu empfehlen.