Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-03
Wortprotokoll
Wir haben uns in der Kommission lange darüber unterhalten, wieweit Projekte, die durch den Souverän in einer Volksabstimmung genehmigt wurden, bei der Auswahl der Erweiterungsoptionen im Rahmen von ZEB 2 prioritär behandelt werden sollten. Es handelt sich dabei um Projekte, die wir jetzt beim Alpentransitbeschluss - das betrifft Zimmerberg und Hirzel - und beim Bundesgesetz betreffend das Konzept Bahn 2000 wegstreichen. Es sind dies die Strecken Siviriez-Villars-sur-Glâne, Liestal-Olten, d. h. der Wisenbergtunnel, und Zürich Flughafen-Winterthur, das ist der Brüttener Tunnel.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass hier dem Volkswillen Rechnung zu tragen sei, soweit die Projekte auch dem Kriterium der Vordringlichkeit genügen würden. Damit wird auch das Kriterium der Genehmigung durch den Souverän wieder etwas relativiert. Ein vom Volk in einer Referendumsabstimmung genehmigtes Projekt würde bei ZEB 2 nur dann wiederaufgenommen, wenn es gesamthaft als vordringlich betrachtet würde. Diese Vordringlichkeit kann auch für andere Projekte gelten, die bisher keiner Volksabstimmung unterlagen, wie z. B. die Projekte in der Westschweiz, sprich das dritte Gleis auf der Strecke Lausanne-Genf.
Ob wir dies, wie es die Mehrheit will, in das Gesetz hineinschreiben oder nicht, wird es vorerst Aufgabe des Bundesrates und seiner Verwaltung sein, unvoreingenommen diejenigen Projekte bei ZEB 2 aufzunehmen, die für das Gesamtsystem der schweizerischen Schieneninfrastruktur den höchsten Nutzen bringen. Sollten Projekte mit gleich hohem Nutzen vorliegen - und es wird nicht möglich sein, alle zu realisieren -, so kann auf die höhere Legitimation Rücksicht genommen werden. Ich darf auch daran erinnern, dass es dannzumal wieder das Parlament sein wird, welches über ZEB 2 entscheiden wird. Zudem wird höchstwahrscheinlich wegen einer Verfassungsänderung betreffs neuer Finanzquellen für den FinöV-Fonds eine Volksabstimmung notwendig werden.
Aus psychologischer Sicht ist es für all diejenigen, die jetzt zusehen müssen, wie ihre favorisierten und in einer Referendumsabstimmung genehmigten Projekte aus den Beschlüssen gestrichen werden, etwas weniger schmerzlich, wenn sie eine etwas grössere Gewissheit haben, dass diese Projekte bei ZEB 2 wiederaufgenommen werden.
Die Minderheit will hier eine völlig unvoreingenommene Prüfung von ZEB 2.