Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-03
Wortprotokoll
Hier geht es um die Verbindung von Fern- und Regionalverkehr. Sollten im Rahmen von ZEB erfolgte Investitionen zu massgeblichen Verschlechterungen der gegenwärtigen Anschlussqualitäten zwischen Fern- und Regionalverkehr führen, so sollen mit ZEB-Mitteln bauliche Massnahmen getroffen werden können - bzw. müssen, wie es im Minderheitsantrag heisst -, um diese Nachteile zu beheben. Zu denken ist etwa an den Ausbau von Gleisen, Weichen oder Überholstrecken, um Anschlussbrüche zu beheben.
Für die entsprechende Finanzierung sind im Finanzierungsbeschlussentwurf des Bundesrates 50 Millionen Franken vorgesehen. Die Mehrheit der Kommission sieht dafür 250 Millionen Franken vor; die Präsidentin der KöV hat seitens der Kantone gar 500 Millionen Franken gefordert. Wir werden darüber beim Finanzierungsbeschluss noch zu befinden haben. Vorerst geht es hier um die Formulierung. Die Mehrheit der Kommission ist zusammen mit dem Bundesrat der Ansicht, dass mit einer Kann-Formulierung in genügender Weise zum Ausdruck gebracht wird, dass man Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr dort vornimmt, wo es nötig ist, und es beim Bisherigen belässt, wo es eben nichts bringt. Insofern braucht es dafür keine zwingende Formulierung.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.