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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Die Weisungen, die wir heute haben, genügen nicht, um damit gewisse Harmonisierungen zu realisieren und umzusetzen. Die neuen Weisungen, über die wir jetzt diskutieren, schaffen aber die Grundlagen für eine einheitlichere Härtefallregelung. Im Übrigen ist es so, dass die gesetzliche Regelung die Kompetenz zur Beurteilung, ob sie überhaupt ein Gesuch um Härtefallregelung stellen wollen oder nicht, den Kantonen überlässt. Wenn wir das nicht so haben möchten, könnten wir das nicht mit einer Weisung oder einer Verordnung machen, dann müssten wir das Gesetz ändern; das Gesetz ist aber erst seit dem 1. Januar 2008 bzw. 1. Januar 2007 in Kraft. Ich denke, wir können auch gestützt auf dieses Gesetz mit einer Weisung, die die Kantone offensichtlich zu übernehmen gewillt sind, eine gewisse Vereinheitlichung realisieren.

Im Übrigen ist doch auch zu beachten, dass allein die Zahl der Härtefallregelungen im Kanton noch nichts über die Handhabung schwieriger Situationen aussagt. Es gibt Kantone, die relativ kleine Härtefallzahlen, also eine kleine Anzahl von anerkannten Härtefällen, aber eine viel grössere Zahl von vorläufigen Aufnahmen als andere Kantone haben. Ich denke, man muss alles miteinander anschauen. Ich meine, wir sind auf dem richtigen Weg.