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preparatory:AB 93978

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Ich habe auf die Frage Bischof eben dieselbe Antwort, und ich weiss nicht, ob es Sinn macht, diese noch einmal zu verlesen.

Sonst würde ich Ihnen kurz zusätzlich noch etwas zum Begriff der "groben Steuerhinterziehung" sagen, verbunden mit einer Bitte an Herrn Mörgeli: Herr Mörgeli, ich wäre froh, wenn Sie mir diese Quellen nennen würden, die Ihnen das mitgeteilt haben. Ich habe es gerne, wenn man nicht nur von Quellen spricht, sondern diese gerade auch noch bezeichnet. Im Übrigen verzeihe ich Ihnen - weil Sie ja nicht Jurist sind -, dass Sie den juristischen Begriff "grob" nicht kennen. Diesen Begriff gibt es beim Verschulden tatsächlich: Es gibt fahrlässiges, grobfahrlässiges und vorsätzliches Verschulden. Meine Ausführungen und meine Wortwahl haben sich nicht auf den Tatbestand bezogen, sondern - ich habe es gesagt - auf die Frage der Qualifikation des Verschuldens. Das ist eine Frage, die man, wenn man mit solchen Fällen arbeitet, immer wieder zu beantworten hat und die auch unsere Steuerverwaltungen zu beantworten haben.