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Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-09

Wortprotokoll

Ich spreche zum Nichteintretensantrag der Minderheit Baader Caspar bezüglich der Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes sowie zu meiner Motion, welche einen Verzicht auf die Wohnbauförderung des Bundes fordert.

Nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz, bekannt unter der Abkürzung WEG, soll der Bund unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise im Falle von energetischen Gebäudesanierungen, auf vereinbarte Rückzahlungen von Verbilligungszuschüssen verzichten. Das WEG stand von Anfang an unter einem schlechten Stern und ist wohl ein Paradebeispiel für eine sinnlose Wohnbauförderung. Dank staatlicher Unterstützung wurden teilweise Wohnbauprojekte realisiert, obwohl für Bauvorhaben weder die finanzielle Grundlage noch eine genügende Nachfrage vorhanden waren. Dies führte bereits in der Immobilienkrise der Neunzigerjahre zu eigentlichen Debakeln und massiven finanziellen Verlusten des Bundes. Nun soll der Bund nochmals auf vertraglich vereinbarte Rückzahlungen verzichten. Eigenartig ist auch die Begründung des Bundesrates. So schreibt er in der Botschaft, die finanziellen Auswirkungen seien gering, da keine zusätzlichen Kredite nötig seien. Für den Bund sind nicht zurückbezahlte Kredite offenbar keine Einnahmenausfälle, und offensichtlich werden fällige Rückzahlungen von gewährten Fördergeldern vom zuständigen Bundesamt kaum ernsthaft durchgesetzt. Der Verzicht auf die Rückzahlung von gewährten Verbilligungszuschüssen ist aber auch nicht fair gegenüber denjenigen Bauherren, welche ihre Bauvorhaben mit Bankkrediten finanziert haben und welche ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind und nachkommen. Dies führt nicht nur zu Ungerechtigkeiten, dies führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen.

Diese Tatsachen und Vorkommnisse beweisen, dass die Wohnbauförderung auf Stufe Bund ohne Weiteres abgeschafft werden könnte. Die Abschaffung des Bundesamtes für Wohnungswesen wurde übrigens bereits im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2004 geprüft und damals nur knapp abgelehnt - leider. In der Schweiz verfügen wir auch ohne staatliche Wohnbauförderung über einen gut funktionierenden Wohnungsmarkt, welcher durchaus in der Lage ist, für die Wohnungssuchenden ein genügendes Angebot an Wohnungen, auch an preisgünstigen Wohnungen, bereitzustellen. Ein funktionierender Wohnungsmarkt in der Schweiz hängt weder vom Bundesamt für Wohnungswesen noch von Subventionen ab. Wichtiger wären gute Rahmenbedingungen, beispielsweise im Steuer- oder Mietrecht, damit private Investoren und auch Pensionskassen bereit sind, auch weiterhin im Immobilienbereich zu investieren. Die vorliegende Gesetzesänderung hilft der Konjunktur wenig bis gar nichts, führt aber zu unnötigen Einnahmeverlusten des Bundes und schafft neue Ungerechtigkeiten.

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Nichteintretensantrag der Minderheit Baader Caspar zur Vorlage 5 über die Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes und die Motion "Verzicht auf Wohnbauförderung des Bundes" zu unterstützen.