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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-09
Wortprotokoll
Die Schweiz befindet sich in einer Rezession. Damit sind die Folgen der Finanzmarktkrise und der weltweiten Wirtschaftskrise auch in unserem Land unabsehbar. Im vierten Quartal 2008 musste ein Rückgang des BIP um 1,9 Prozent verzeichnet werden. Damit ist auch klar, dass konjunkturstützende Massnahmen notwendig sind.
Wir haben in der WAK eine allgemeine Debatte zur Wirtschaftslage geführt; ich möchte sie hier nicht wiederholen, sondern auf die Ausführungen von Herrn de Buman verweisen. Gestatten Sie mir, mich jetzt auf die Vorlagen zu konzentrieren, die in der WAK Gegenstand der materiellen Beratungen waren. Das sind die Vorlagen 4 und 5 des Pakets.
Mit der Vorlage 4 des Geschäfts 09.013 wird das Angebot der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv) befristet erweitert. Wie Sie wissen, wird die Exportwirtschaft derzeit von der weltweiten Krise besonders hart getroffen. Belastend kommt die starke Entwicklung des Frankens hinzu. Die Lage auf den Kreditmärkten schafft bei der Refinanzierung der Exportkredite wie auch bei der Finanzierung von Fabrikationsaufträgen aus dem Ausland zusätzliche Probleme. Mit der vorgeschlagenen befristeten Ergänzung der Versicherungsleistungen der Serv werden die [PAGE 175] Versicherungsleistungen nun jenen in verschiedenen ausländischen Ländern angepasst. Konkret geht es bei der Serv um drei Ergänzungen: Zum Ersten wird neu die Versicherung von Vertragsgarantien angeboten, die sogenannte Bondgarantie. Das ist eine Garantie für den Besteller, dass er bei einer Vertragsverletzung durch den Exporteur sofort die vereinbarte Garantiesumme erhält. Zum Zweiten wird eine Refinanzierungsgarantie und zum Dritten eine Versicherung zur Vorfinanzierung von Herstellungskosten von Exporten, die sogenannte Fabrikationskreditversicherung, eingeführt. Alle drei Massnahmen decken damit Risiken, die nicht im Ausland begründet sind, sondern in der Bonität der schweizerischen Exporteure liegen.
Diese Ausweitung der Exportrisikoversicherung ist durch das Gesetz nicht gedeckt. Deshalb braucht es die vorliegende Gesetzesänderung. Wie sich diese Änderung des Gesetzes auf die Nachfrage und den Bestellungseingang bezüglich der Exporte auswirken wird, ist völlig offen; das wurde auch in der WAK betont. Direkte finanzielle Folgen für den Bund hat die Vorlage keine, da die Wirtschaft dies selber über die Prämien finanziert.
Zu reden gab in der Kommission die Befristung der Massnahme bis 2011. Ich denke, Frau Bundesrätin Leuthard wird noch begründen, warum diese Befristung ins Gesetz aufgenommen worden ist. Sie entspricht dem Gedanken der Subsidiarität der Serv und einer Forderung der Privatversicherer.
Die Vorlage war in der WAK grossmehrheitlich unbestritten. Die Kommission trat mit 18 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage ein. Es gibt dann noch einen Minderheitsantrag, die zusätzlichen Leistungen der Serv an die Einhaltung aussenpolitischer Grundsätze zu binden. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Insgesamt hat die Kommission der Ausweitung der Exportrisikoversicherung mit 19 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.
Umstrittener hingegen war in der WAK die Vorlage 5 mit dem Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG). Sie wissen, dass nach dem Förderungsmodell des WEG zur Senkung der Mietzinse in einer Anfangsphase Verbilligungsvorschüsse ausgerichtet werden. Diese sollten nach festen Modalitäten zurückbezahlt werden. Das WEG sieht aber auch vor, dass ein Erlass der Rückzahlung von Vorschüssen, die nach 30 Jahren noch nicht zurückbezahlt worden sind, möglich ist. Die Vorlage zur Konjunkturstützung beinhaltet folgende Massnahme: Die Rückzahlung eines Vorschusses soll dann erlassen werden, wenn das Gebäude mindestens 20 Jahre alt ist und wenn die freiwerdenden Mittel in energetische Sanierungen investiert werden. Zurückbezahlt werden sollten jetzt 100 Millionen Franken an Vorschüssen. Der Bundesrat schätzt, dass davon 50 bis 80 Millionen Franken in energetische Sanierungen reinvestiert werden. Eine zusätzliche finanzielle Belastung sollte aus der Vorlage nicht resultieren, da die Vorschüsse nach 30 Jahren, wie gesagt, eh abgeschrieben werden müssten.
Die Kommission hat einen Nichteintretensantrag mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt und die Vorlage 5 in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen gutgeheissen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf beide Vorlagen einzutreten und diese zu unterstützen.