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Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-28

Wortprotokoll

Die Antwort des Bundesrates stellt u. a. die Notwendigkeit einer Anlage für Magnetresonanztomographie (MRT) für das Kantonsspital Schaffhausen infrage. Zur Wahrung der Interessen unseres Kantons sehe ich mich veranlasst, einige Gegenargumente zu präsentieren und mich in der Folge auch recht kritisch mit der Antwort auseinanderzusetzen, aus der eine gewisse Willkür gegenüber einer Randregion und eine Nichtbeachtung ihrer Probleme spricht.

In der Schweiz ist die MRT-Dichte so, dass rund ein Gerät auf 72 000 Einwohner kommt. Das Einzugsgebiet des Kantonsspitals Schaffhausen umfasst mit den Gemeinden anderer Kantone auf der Spitalliste 80 000 bis 100 000 Personen, wobei auch Patienten aus dem süddeutschen Raum sowie aus Zürich Nord und benachbarten Gebieten des Kantons Thurgau dazu zählen. Damit ist die Versorgung bei uns für eine grössere Einwohnerzahl berechnet, als dies im Durchschnitt der übrigen Schweiz der Fall ist. Regionen wie Genf, Lausanne, Basel, Zürich, Glarus und Zug sind wesentlich überversorgt. Im Kanton Schaffhausen ist keine Überversorgung vorhanden; das Schaffhauser Gerät ist eines der gut ausgelasteten der Schweiz.

Die Schweiz ist ein reiches Land, und alle - Personal und Patienten - bestehen auf einem gewissen Komfort. Eine Auslastung wie im Ausland, wo zum Teil MRT-Geräte Tag und Nacht benützt werden (Personalkosten, Personal- und Patientenbelastung usw.), ist in der Schweiz nicht erwünscht, und Patienten und Angestellte wollen diesen gewissen Komfort nicht aufgeben. Damit ist eine routinemässige vollständige Auslastung über die normalen [PAGE 758] Arbeitszeiten hinweg nicht vernünftig. Dass natürlich nachts und am Wochenende auch Notfalluntersuchungen durchgeführt werden, ist bei uns selbstverständlich.

Der MRT-Tarif am Kantonsspital Schaffhausen war bereits bisher der günstigste in der Schweiz, wesentlich günstiger als jener in den Kantonen Thurgau, Zürich, Waadt, Zug, Glarus und Genf. Es ist deshalb nicht einzusehen, wieso ein MRT-Gerät für eine grosse Bevölkerung in einem grossen Einzugsgebiet gegenüber Geräten in anderen Regionen benachteiligt werden soll, wo für teureres Geld eine effektive Überversorgung besteht.

Aus staatspolitischen Gründen erachten wir es als eine Selbstverständlichkeit, dass die Bewohner von Randregionen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung gegenüber den Bewohnern der Zentren nicht ohne Not benachteiligt werden sollten. Dazu muss den Randregionen insbesondere die Chance offen gehalten werden, eigene Angebote zumindest so lange aufrechtzuerhalten, als sie die tendenziell höheren Kapitalkosten, die sich aus der Bereitstellung spezialisierter Einrichtungen ergeben, durch reduzierte Kosten des laufenden Betriebs kompensieren können.

Die MRT stellt eine Schlüsseltechnologie der bildgebenden Diagnostik der Gegenwart und erst recht der Zukunft dar. Würden die Randregionen durch einseitige tarifpolitische Interventionen des Bundes generell zum Verzicht auf einen weiteren Einsatz dieser Technologie gezwungen, so würde dies zwangsläufig zu einer generellen Absenkung des Leistungsniveaus der Gesundheitsversorgung führen, da gewisse besonders betroffene medizinische Disziplinen hier nicht mehr auf einem befriedigenden Qualitätsniveau betrieben werden könnten.

Dies wäre für die Versorgung der Bevölkerung mit offensichtlichen Nachteilen verbunden. Gleichzeitig wäre auch ein erheblicher regionalwirtschaftlicher Schaden zu befürchten. Ein Inkaufnehmen derartiger schwer wiegender Nachteile wäre unserem Kanton und seiner Bevölkerung frühestens dann zuzumuten, wenn die entsprechenden Leistungen andernorts wesentlich preisgünstiger eingekauft werden könnten. Solange dies aber nicht der Fall ist und die Schaffhauser Bevölkerung gezwungen wäre, auswärts für wesentlich schwerer zugängliche Leistungen markant höhere Preise zu bezahlen, wird dieses isolierte Tiefstpreisdiktat für eine MRT-Diagnostik im Kanton Schaffhausen eben als staatspolitisch höchst bedenklicher Eingriff wahrgenommen, der die legitimen Bedürfnisse und Interessen eines Randkantons zum einseitigen Vorteil auswärtiger Leistungsanbieter in stossender Weise missachtet.

Noch ein kleines Aperçu dazu, bevor ich zur Kritik komme: Im Kantonsspital Glarus, welches eine Bevölkerung von rund 40 000 bis 50 000 Einwohnern versorgt, distanzmässig aber ebenso ungünstige Verhältnisse bezüglich Verschiebungszeiten für allfällige MRT-Untersuchungen hat, ist die Anschaffung eines neuen MRT-Gerätes keine Frage gewesen. Da erstaunt auch nicht, dass dort die Anschaffung des MRT nicht diskutiert wird, ist doch der Preisüberwacher, Nationalrat Werner Marti, ein Glarner.

Alle formaljuristischen Ausflüchte und Spitzfindigkeiten in der Antwort ändern nichts daran, dass der Preisüberwacher und in seinem Gefolge auch der Bundesrat im Fall des MRT-Tarifs in Schaffhausen eine willkürliche und völlig unverhältnismässige Interventionspraxis befolgt haben. Im Grundsatz ist es durchaus sinnvoll, dass die Bundesbehörden bei der Beurteilung von Tariffragen bremsend einwirken und insbesondere falsche Anreize zur Tätigung übersteigerter Investitionen vermeiden wollen. Es muss aber erwartet werden, dass die Bundesbehörden in allen Regionen und bei allen Anbietern mit gleicher Elle messen. Hier scheint der sogenannte TarMed endlich Licht am Ende des gesundheitspolitischen Tunnels aufscheinen zu lassen. Im konkreten Fall aber hat sich der Bundesrat im Schlepptau des Preisüberwachers dazu hinreissen lassen, an einem einzelnen Anbieter in einer Randregion ein Exempel zu statuieren, ohne dass die an diesem Beispiel erfundene Praxis in der Folge auch in weiteren Fällen konsequent beachtet worden wäre. Die Tatsache, dass der Preisüberwacher für die Zürcher Privatspitäler ein Jahr nach dem Schaffhauser Entscheid einen MRT-Tarif akzeptiert hat, der um annähernd 40 Prozent über dem Schaffhauser Niveau liegt, ist mehr als nur eigenartig.

Aus der Sicht eines kleinen Kantons an der Peripherie ist es besonders stossend, dass die Empfehlungspraxis des Preisüberwachers, die vom Bundesrat allzu unkritisch geschützt wurde, auf eine generelle Benachteiligung der Randregionen hinausläuft.

Die Tendenz zur Konzentration von Dienstleistungen aller Art in den grossen Zentren ist ohnehin schon stark genug. Mittelgrosse Nebenzentren, welche früher in den verschiedensten Bereichen noch einen recht beachtlichen Selbstversorgungsgrad erreichen konnten, drohen im Sog der grossen Zentren zunehmend auszubluten. Die Entwicklung erfasst neben der privaten Wirtschaftstätigkeit zunehmend auch die Bildung - ein Beispiel ist die Zentralisierung der Fachhochschulen -, die Kultur und das Gesundheitswesen. Angesichts der ohnehin schon gegebenen Zentralisierungstendenzen müssen sich die peripheren Gebiete mit aller Entschiedenheit dagegen wehren, dass ihre Bestrebungen zur Erhaltung eines angemessenen Selbstversorgungsgrades durch Interventionen der Bundesbehörden zusätzlich unterminiert werden.

Ganz generell ist festzustellen, dass allzu detaillierte und allzu differenzierte tarifpolitische Interventionen der Bundesbehörden eine destruktive Streitkultur im schweizerischen Gesundheitswesen erzeugen. Anzustreben sind national möglichst einheitliche Normpreise, an denen sich die Marktteilnehmer orientieren können. Der TarMed wird hier sicher eine gewisse Abhilfe schaffen.

Heute besteht die Tendenz, dass in den Zentren, wo ohnehin schon die grösste Angebotsdichte besteht, die höchsten Tarife gelten. Dies fördert wiederum die Ansiedlung zusätzlicher Anbieter und hat zur Folge, dass die bestehenden Ungleichgewichte bezüglich Versorgungsqualität und Gesundheitskosten zusätzlich akzentuiert werden.

Deshalb fordere ich den Bundesrat eindringlich auf, sich der Problematik weiter anzunehmen und auch auf vermeintlich weniger bedeutungsvollen Gebieten die nationale Kohäsion und den Einbezug der peripheren Regionen zu fördern. Ich denke dabei auch an die Auseinandersetzung mit Deutschland über den Flugverkehr, wo sich der Kanton Schaffhausen gegenüber anderen Kantonen vom Bund ausgegrenzt fühlt. Der Kanton Schaffhausen ist direkt involviert, und 80 Prozent seiner Kantonsgrenze ist zugleich Landesgrenze. Trotzdem ist ihm die Teilnahme an den Verhandlungen bisher verweigert worden, während auf deutscher Seite sogar Gemeinden vertreten sind.