Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der grünen Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten und dem Ansinnen des Initianten stattzugeben. Es geht um diese Frist, eine Minimalfrist; es sind zwei Monate. Wir haben gehört, dass sie in den Kantonen in zeitlicher Hinsicht unterschiedlich angewandt wird. Eine Studie hat aber gezeigt, dass sie auch materiell unterschiedlich angewandt wird, nämlich im Hinblick darauf, worauf diese Frist sich bezieht. Es gibt nämlich Gerichte, die beziehen diese Frist nur auf den Scheidungspunkt, und es gibt Gerichte, das ist wahrscheinlich die Mehrheit, die beziehen diese Frist auf das gesamte Scheidungsurteil.
Das ist aber nicht der Grund für die Abschaffung. Der Grund liegt meiner Meinung nach darin, dass es ein einmaliger Einbruch in das System ist, wonach ein Vergleich, wenn er einmal geschlossen ist, gilt, es sei denn, die Parteien einigen sich freiwillig auf eine Bedenkfrist. Das kommt in der Regel aber nicht vor und ist bei den Gerichten auch zu Recht unbeliebt. In diesem Sinn geht es eigentlich um die Durchsetzung des Prinzips "pacta sunt servanda".
Ich glaube auch, dass diese Frist in der Praxis keineswegs zu einer Verminderung der Scheidungsurteile geführt hat. Wenn das Obergericht des Kantons Zürich die Scheidungsurteile rügen will, dann soll es das tun. Es gäbe wahrscheinlich andere Instanzen, die auch die Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich rügen könnten. Ich kenne das Obergericht des Kantons Zürich, und ich weiss aus 20-jähriger Tätigkeit im Kantonsrat und auch als Anwalt, dass das Obergericht des Kantons Zürich meint, es sei die einzige Instanz in der Schweiz, die juristisch drauskomme.
Jedenfalls überzeugt mich der Einwand des Obergerichts des Kantons Zürich nicht, und zwar aus folgendem Grund: Es ist falsch, aus dieser Frage, wie Frau Thanei suggeriert, eine Frage des Schutzes der schwächeren Partei zu machen. Denn es ist unklar, wer die schwächere Partei ist. Ist es die Partei, die bezahlen muss, oder ist es die, die etwas erhält? Das ist in einer Scheidungsauseinandersetzung eine offene Frage. Meine persönliche Erfahrung ist, dass meistens die Partei, die bezahlen muss, am Schluss mit dem Urteil unzufriedener ist. Es ist in vielen Fällen zudem so, dass beide Parteien nach einer Konvention finden, dass sie diese eigentlich nicht wollen, weil der Frau irgendeine Bekannte gesagt hat, dass alle anderen viel mehr erhalten würden, und weil dem Mann gesagt wurde, dass alle anderen viel weniger bezahlen müssten. Das liegt in der Natur der Sache. Es ist aber nicht so, dass die Gerichte in Bezug auf die Scheidungsurteile und ihre Nebenfolgen heute unseriös arbeiten würden.
Diese Bedenkfrist führt vielmehr dazu, dass man sagt: Jetzt machen wir einen Vergleich, man kann es ja dann nochmals widerrufen, und dann gehen wir nochmals über die Bücher. Es ist also die Bedenkfrist, die dazu führt, dass nicht mit der letzten Differenziertheit ein Vergleich geschlossen wird, weil [PAGE 288] ja gewissermassen die Möglichkeit besteht, nochmals an den Fall heranzugehen. Mit anderen Worten: Die Abschaffung dieser Frist zwingt die Gerichte zu zusätzlicher Differenziertheit, zu zusätzlicher Sachgerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie, diesem Ansinnen zuzustimmen.
Ein Einwand war noch, es werde hier ein Punkt herausgerissen, man mache eine Minirevision, wo wahrscheinlich eine umfassendere Revision nötig wäre. Das überzeugt nur auf den ersten Blick. Es ist richtig, dass wir neue Anliegen in Bezug auf das Sorgerecht haben. Es gibt eine Diskussion über eine Änderung des Prinzips des gemeinsamen Sorgerechts; das ist sehr umstritten. Es gibt Anliegen in Bezug auf die Frage der Regelung des Vorsorgeausgleichs, inwieweit güterrechtliche Guthaben bei der Teilung der Vorsorgeguthaben verrechnet werden dürfen. Auch das sind im Detail sehr, sehr komplizierte Fragen. Die Revision ist diesbezüglich, wenn ich das richtig sehe, in Evaluation und Vorbereitung.
Dies hier ist eine kleine Frage. Dies ist eine Frage, von der viele Gerichte in der Schweiz wollen, dass sie anders geregelt werde. Auch die Mehrheit der Anwaltschaft steht hinter dieser Revision. Es ist eine Frage, die eigentlich schnell geregelt werden kann. In diesem Sinne finde ich, dass es keinen Wert hat, Folgendes zu sagen, wenn man dagegen ist: Wir sind deswegen dagegen, weil alle anderen Sachen auch geregelt werden müssen. Entweder man ist dafür oder dagegen. Konzentrieren wir uns auf das, worum es vorliegend geht. Lösen wir also diese Frist auf; sie hat nichts gebracht. Wenn sie abgeschafft wird, führt es sogar dazu, dass der Druck, bessere Urteile zu fällen, bessere Konventionen zu schaffen, eher erhöht wird.