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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-07

Wortprotokoll

Die Finanzrechnung des Bundes wird im kommenden Jahr - wir haben es gelesen und jetzt wieder gehört - um 2,3 Prozent auf 47,3 Milliarden Franken anwachsen. Das erscheint viel, zieht man aber die Durchlaufposten zur Finanzierung der Sozialversicherungen ab, verbleibt effektiv nur noch ein Wachstum von 0,8 Prozent. Zum ersten Mal seit Jahren bewegt sich dieses Wachstum unter den volkswirtschaftlichen Erwartungen. Mit anderen Worten: Der Bund befindet sich jetzt zum ersten Mal mit seinem Wachstumstempo nicht mehr auf der Überhol-, sondern auf der Normalspur.

Der Bundesrat beantragt uns aber ein solch moderates Wachstum nicht nur in den Ausgaben, sondern er präsentiert uns auch ein Budget mit einem Defizit von 1,7 Milliarden Franken. Zulässig wäre, gemäss unseren Beschlüssen und im Rahmen dessen, was wir für die Haushaltsanierung vorsehen, ein solches von bis zu 2,5 Milliarden Franken gewesen. Wir befinden uns also nicht nur auf der Normalspur, sondern wir sind jetzt auch auf Sanierungskurs.

Die Finanzwissenschaft, die sich mit den Zusammenhängen zwischen Staatsausgaben und Staatstätigkeit befasst, kennt eine Reihe von Theoremen: Das Popitz'sche Gesetz der wachsenden Staatsausgaben ist ein solches Beispiel, ein altes, aber heute noch gültiges. Ein weiteres Beispiel ist die ricardianische Theorie.

Im Lichte aller solcher Theorien ist das, was der Bundesrat und das Parlament vor zwei Jahren angefangen haben - eine konjunktur- und sozialverträgliche Sanierung des Bundeshaushaltes -, hieb- und stichfest. Volkswirtschaftlich war und ist es ohnehin richtig. Die derzeitige Entwicklung zeigt, auch wenn zwei, drei spektakuläre Fälle von Restrukturierungen in der Industrie vorgekommen sind, dass gesunde Staatsfinanzen der beste Nährboden für die Wohlfahrt unseres Landes sind. Man darf heute insbesondere auch unserem Finanzminister, Herrn Bundesrat Villiger - ich sage das nicht, weil, sondern obwohl wir in der gleichen Partei sind -, danken und gratulieren. Das vorgelegte Budget liegt in einer ausgezeichneten Marschrichtung zum "Haushaltziel 2001".

Nun gibt es aber leider in der Finanzwissenschaft auch noch ungeschriebene Gesetze, und eines dieser Gesetze lautet, dass man die Finanz- und Budgetpolitik gar nie rühmen darf, auch wenn sie noch so virtuos und filigran betrieben wird. Man unterschiebt ihr nämlich Masslosigkeit und Expansionslust. Dieses Phänomen beruht auf einem Bild, das Sie alle kennen und das man das Schneckengesetz nennen könnte:

Sie kennen den Vorgang, wenn sich eine beharrlich [PAGE 1022] kriechende Schnecke voranbewegt und bei der geringsten Bewegung oder Berührung ihre Fühler einrollt und blitzartig tut, als wäre sie tot. Aber wenn Sie eine halbe Stunde später nachsehen, dann kriecht die gleiche Schnecke mit hoch aufgestellten Fühlern wieder frohgemut ihrem Blätterfrasse entgegen. Genau so verhalten sich die Staatshaushalte: Wenn man ihnen nicht dauernd an die Fühler greift, kriechen sie immer ihrem Blätterfrasse entgegen.

Der Voranschlag 2000 fällt besser aus, als im Sanierungsprogramm geplant worden ist; insofern kriecht die Schnecke jetzt langsamer. Die Gründe sind in der Botschaft und jetzt auch durch die Ausführungen des Vizepräsidenten der Kommission dargelegt worden.

Wenn man einen zweiten Blick auf die Erfolgsrechnung wirft, dann wird ersichtlich, dass sie einen zahlenmässig befriedigenden Eindruck macht, dass aber hinter diesen Zahlen sowohl Heil wie Unheil stecken.

Zuerst kurz zum Heil: Dieses entspringt leider nicht der Weisheit unserer finanzpolitischen Entscheidungen; dieses Heil ist schlicht die Folge der besser gewordenen Konjunktur. Allein die Fiskaleinnahmen wachsen innert einem Jahr um ganze 7,7 Prozent! Dieses Geld fliesst vor allem aus den Taschen der Steuerzahler, und es fliesst aus den Taschen der Wirtschaft. Zusätzliche 2,8 Milliarden Franken müssen sie an die Bundeskasse abliefern, allein deshalb, weil die Konjunktur zu diesen Ausgaben führt. Das muss man ganz klar als Heil - aber mit einem Wermutstropfen - bezeichnen. Das Heil verdanken wir dann aber auch Minderausgaben. Hier sind es in erster Linie die um fast 20 Prozent abnehmenden Kosten im Personalbereich des VBS und die um 8 Prozent geringeren Kosten im Rüstungsbereich der Armee - beides Posten, welche mit der Landesverteidigung zusammenhängen. Diese Minderausgaben zeigen gleichzeitig auch das Ausmass des Opfers, mit dem das VBS zur Gesundung des Bundeshaushalts beitragen muss.

Im Budget gibt es aber anderseits auch Unheil. Ich reflektiere in erster Linie die Beiträge an die laufenden Ausgaben. Diese wachsen um etwa 10 Prozent auf fast 25 Milliarden Franken. Das Besondere und das - finanzpolitisch gesprochen - Bedrohliche an diesem Wachstum ist, dass es sich hier eben um Subventionen handelt, vor allem um Subventionen an Sozialversicherungen, welche sich in absehbarer Zeit nicht mehr zurückbilden werden. Es sind vor allem drei Gründe, welche die Rigidität, die schwache Beeinflussbarkeit dieser Ausgaben, ausmachen:

1. Es ist die demographische Entwicklung, also schlicht und einfach die Erweiterung des Empfängerkreises, namentlich bei den Rentnern.

2. Es ist eine Mentalitätsfrage: Bei vielen Menschen greift eine Art "Verrentungsdenken" um sich. Anders ist es doch nicht erklärbar, weshalb es Kantone gibt, in denen jeder 20. Einwohner eine IV-Rente bezieht. Das muss doch mit einer Änderung der Mentalität zu tun haben.

3. Gesetzesänderungen irgendwelcher Art können politisch nur schwer realisiert werden, wenn sie zum Nachteil von Renten- oder Leistungsbezügern ausfallen. Sie erinnern sich an die Revision der Arbeitslosenversicherung und an die Anpassung der Invalidenversicherung, wo das Volk klare Grenzen gesetzt hat.

In der Botschaft wird das allerdings sehr "soft", sehr weich, beschrieben. Es heisst dort: "Die Ausgaben reagieren mehrheitlich nur schwach und vielfach mit einer Verzögerung auf konjunkturelle Änderungen." In der Tat haben wir hier nur den Beweis für das "Schneckengesetz".

Welche Probleme in diesem Bereich auf uns zukommen, zeigt - als Beispiel - ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Invalidenversicherung. Wir haben uns in unserer Subkommission mit diesem Phänomen befasst. Die Ausgaben der IV betrugen vor 20 Jahren noch etwa 2 Milliarden Franken. Für das Jahr 2000 sehen wir fast 9 Milliarden Franken vor. Damit kostet diese Sozialversicherung heute im Jahr doppelt so viel wie die Armee. Ich sage das nicht der materiellen Gegenüberstellung halber, sondern einfach deshalb, weil wir in der Subkommission diese beiden Departemente miteinander behandeln und dabei die Entwicklung dieser Zahlen vergleichen können. Die Verantwortlichen der IV machen es sich dabei nicht leicht. Sie versuchen, die Gründe dafür ausfindig zu machen, weshalb Jahr für Jahr 4 Prozent neue IV-Rentner dazukommen und weshalb Jahr für Jahr das Wachstum an Renten in Geldbeträgen zwischen 4 und 8 Prozent beträgt. Aber sie sind ausserstande, detailgenaue Angaben über die Gründe dieser Dynamik zu machen, und sie können auch mittelfristig gar keine Prognose stellen. Dementsprechend fehlt eine klare Strategie - da schliesse ich mich den Worten des Vizepräsidenten der Finanzkommission an -, um nur schon Missbräuche zu bekämpfen, geschweige denn das Ausgabenwachstum zu dämpfen.

Nun muss man klarstellen - und ich möchte das gerne tun -, dass natürlich die Leistungen der IV zu den unverzichtbaren Errungenschaften unseres Sozialstaates gehören. Darüber darf kein Zweifel aufkommen. Aber diese Ausgabenentwicklung wirkt sich infolge der angesprochenen Rigidität eben in bedrohlicher Weise aus. Wenn nämlich die Konjunktur und die Staatseinnahmen wieder einmal stagnieren oder vielleicht zurückgehen, verharren diese Beträge auf dem Niveau, auf dem sie heute sind. Wir schieben ein Problem vor uns her, das dringend gelöst werden muss, nämlich die künftige Finanzierung unserer Sozialversicherungen.

Zum Schluss aber zurück zur lobenswerten Marschrichtung: Um diese nicht zu verlassen, braucht es weiterhin klare Ziele, es braucht weiterhin Grundsätze, und es braucht weiterhin Instrumente der Art, wie sie jetzt durch Bundesrat Villiger und sein Departement im Finanzleitbild vorgeschlagen werden. Das Allerwichtigste ist eine für Wachstum und Stabilität sorgende, disziplinierte Ausgaben- und Finanzpolitik.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen ebenfalls Zustimmung zu allen Anträgen der Finanzkommission.