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Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, ausschliesslich die durch das EMRK-Urteil vom 22. Februar 1994 absolut notwendigen Schritte vorzuschlagen.

Die vorliegende Fassung ist im doppelten Sinne eine Verschlimmbesserung. Einerseits geht sie weit über die durch das EMRK-Urteil tangierten Punkte hinaus und leitet eine eigentliche Revolution, einen Systemwechsel im Namensrecht ein; dies allerdings in einem unpraktikablen und unreifen Sinne, welcher zu Mehraufwendungen führen wird und zukünftige Streitfälle vorprogrammiert. Andererseits wird das EMRK-Urteil gar nicht korrigiert, wenn in Zukunft einfach der Mann statt die Frau diskriminiert werden soll.

Eine Rückweisung ermöglicht die Ausarbeitung einer fairen und praktikablen Revision des Namensrechtes, eine "Revision light", welche beide Geschlechter gleich behandelt und nicht zu neuen Konflikten führen wird. Das Namensrecht ist zu wichtig und ein höchst persönliches Recht. Wir sollten es nicht zum Spielball von politischen Kampagnen machen und deshalb auf den totalen und zu komplizierten Systemwechsel verzichten. Frau Amherd hat es erwähnt: Eigentlich ist der vorliegende Entwurf ein Rückschritt vor die Einführung des ZGB, und darauf sollten wir verzichten.