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Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11

Wortprotokoll

Bezüglich Eintreten oder Nichteintreten muss die grundsätzliche Frage beantwortet werden, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Der Nationalrat hat diese Frage am 7. Oktober 2004 bejaht und der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer Folge gegeben. Aber muss diese Frage auch bejaht werden für eine radikale Änderung, wie sie heute mit der Mehrheitsfassung vorliegt? Die Minderheit verneint diese Frage aus den drei folgenden Gründen:

1. Das EMRK-Urteil aus dem Jahre 1994 besagt, dass das schweizerische Namensrecht dem Gleichstellungsgebot nicht entspricht, weil die Wahl des Namens der Ehefrau als Familienname begründet werden muss. Dass eine Person von der Geburt bis zum Tode den gleichen Namen tragen muss oder dass zum Beispiel den Brautleuten bei der Namenswahl volle Autonomie zugestanden werden müsste, ist in diesem Urteil nicht gefordert.

2. Für die Minderheit ist es aus Sicht der Einheit einer Familie nicht akzeptierbar, dass es den Brautleuten freigestellt werden soll, überhaupt noch einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen. Die Mehrheit sieht da eine begründete Ausnahme vor. Für die gemeinsamen Kinder ist es aus unserer Sicht sehr wichtig, dass es von Beginn der Ehe weg klar ist, welchen Namen die Kinder tragen.

3. Ein Blick auf die Fahne zeigt, dass dem Grundsatz "Eine Person, ein Name" nur schwerlich nachzukommen ist. Dass sich bei Uneinigkeit in der Namensgebung für die Kinder das Gericht einschaltet, ist für die Minderheit nicht vorstellbar.

Die Minderheit kann dem unübersichtlichen Variantenreichtum aller vorliegenden Konzepte nicht folgen und bittet Sie, dem Antrag auf Nichteintreten zuzustimmen.

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