Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2009-03-11
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Rückweisungsantrag nicht zu folgen. [PAGE 281]
Der Name ist etwas höchst Persönliches. Er ist Teil der Identität, und gerade deshalb werden alle Diskussionen um die Revision des Namensrechtes stets mit hoher Emotionalität geführt. Dabei galt der Name lange Zeit als Privatsache. Erst Ende des 18. Jahrhunderts kamen, wie wir auch schon gehört haben, gesetzliche Namensregelungen auf, damit das Verhältnis zum Staat geregelt werden konnte, aber auch damit eine Person eindeutig identifiziert werden konnte. Wer sich also als echt konservativ gebärden wollte, müsste auf diese Vorlage eintreten, denn dann kommen wir wieder der Regel aus der Mitte des 18. Jahrhunderts näher.
Aber ich möchte nun auf die Revision, wie sie uns vorliegt, eingehen und auch auf den Grund dafür. Wir haben es mehrfach gehört: Das geltende Namensrecht trägt dem Grundsatz der Gleichstellung nicht Rechnung, und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat die Schweiz deshalb auch gerügt. Nach geltendem Namensrecht tragen die Ehegatten den Namen des Ehemanns als Familiennamen. Daneben bestehen aber zwei Ausnahmen. Die eine ermöglicht es der Frau, ihren bisherigen Namen zu behalten und dem Familiennamen voranzustellen. Die andere räumt den Brautleuten die Möglichkeit ein, eine Namensänderung zu beantragen und den Namen der Ehefrau als Familiennamen zu führen. Genau diese Ausnahmebestimmungen haben zu einer komplizierten Namensrechtsregelung geführt, die dadurch noch komplizierter gemacht wird, dass in der Schweiz häufig Allianznamen verwendet werden, das sind die Bindestrichnamen. Dies führt auch zu einer Unübersichtlichkeit.
Schauen wir die gesellschaftlichen Realitäten an, sehen wir, dass es längst nicht mehr so ist, dass in einer Familie immer alle Personen denselben Namen tragen. Deshalb sieht diese Revision neben der Gleichstellung ein einfaches Prinzip vor, nämlich dass der Grundsatz der Unveränderbarkeit des Namens von der Geburt bis zum Tod gilt. Gleichzeitig ermöglichen wir aber weiterhin, dass Familien einen gemeinsamen Familiennamen wählen können. Es kann derjenige der Frau oder derjenige des Mannes sein, so, wie es die Eheleute eben vorsehen. Schliesslich sollen die Eheleute, wenn sie ihren Namen behalten, auch wählen können, wie die Kinder heissen sollen. Wir werden später bei der Detailberatung dieser Vorlage darauf eingehen, was zu tun ist, welche Lösung zu favorisieren ist, wenn sich die Eltern bei der Wahl des Namens für die Kinder nicht einig werden.
Die vorliegende Revision beseitigt aber auch Ungerechtigkeiten, die im geltenden Namens- und Bürgerrecht zulasten der Männer gehen. Die verheiratete Frau kann nämlich neben ihrem bisherigen Kantons- und Gemeindebürgerrecht zusätzlich auch dasjenige des Ehemannes erwerben, was aber umgekehrt für den Mann nicht gilt. Gerade dieses Defizit wird durch diese Vorlage beseitigt.
Dies ist eine einfache, eine verständliche und übersichtliche Lösung; es ist auch eine liberale Lösung, weil sie die Wahlfreiheit erwachsener, mündiger Menschen zulässt und gleichzeitig die Gleichstellung sichert. Sie beseitigt nicht nur Diskriminierungselemente im geltenden Recht zulasten der Frau, sondern - wie ich eben punkto Kantons- und Gemeindebürgerrecht ausgeführt habe - auch solche zulasten des Mannes.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag auf Rückweisung nicht zuzustimmen.
Ich muss Ihnen sagen, Herr Reimann, der Sie diesen Rückweisungsantrag gestellt haben: Sie haben nicht begründet, wo diese Vorlage im Wesentlichen über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 1994 hinausgeht; Sie haben in der Kommission keine andere Lösung präsentiert, die Vertreter Ihrer Partei in der Subkommission auch nicht. Als Mitglied dieser Subkommission muss ich Ihnen sagen, dass wir immerhin mehr als drei Jahre an dieser Vorlage gearbeitet haben und dass es uns ein grosses Anliegen war, eine einfache, transparente, nachvollziehbare Lösung zu finden.
Deshalb ist es, finde ich, gerechtfertigt, auf die Vorlage einzutreten und ja nicht den Rückweisungsantrag zu unterstützen. Wenn Sie mit dieser Revision und vielleicht grundsätzlich mit der Gleichstellung nicht leben können, müssen Sie zumindest dazu stehen und für Nichteintreten stimmen. Gleichzeitig möchte ich Ihnen wirklich ans Herz legen, auf die Vorlage einzutreten. Es ist eine vernünftige, einfache und liberale Vorlage.