Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-11
Wortprotokoll
In der Kommission wurde gestern über die Buchstaben b und c getrennt entschieden. Ich denke, das lässt sich rechtfertigen. Es lässt sich durchaus rechtfertigen, Bussen über 1000 Franken anders zu behandeln als Freiheitsstrafen über drei Monate, auch wenn wir eine andere Haltung vertreten haben.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, d. h. Bussen von über 1000 Franken im Strafbefehlsverfahren durch den Jugendanwalt behandeln zu lassen, aber bei Freiheitsstrafen von über drei Monaten das Jugendgericht als zuständig zu erklären. Wenn Sie es anders regeln würden, würden Sie die Kompetenzen des Jugendgerichtes auf die Funktion von Einsprachebehörden reduzieren. Jugendgerichte würden praktisch keine andere Funktion mehr haben, als Einsprachen zu beurteilen. Es würde ihnen die Urteilspraxis fehlen, sie würden abgewertet. Ich denke, dass es vom Strafmass her gerade bei einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten gerechtfertigt ist, das Jugendgericht einzusetzen. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass heute die Mehrheit der Kantone die Regelung kennt, die wir Ihnen nun vorschlagen. Eine Erhöhung von drei auf sechs Monate würde also nicht der heutigen Rechtssituation entsprechen.