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Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-16

Wortprotokoll

Wir sind alle tief betroffen, wenn wir von Ereignissen wie Suiziden oder Tötungsdelikten mit Schusswaffen hören. Leider kommen solche Taten in unserer Gesellschaft immer wieder vor - nicht nur in der Schweiz, wie der tragische Fall eines Amokläufers in der Nähe von Stuttgart gezeigt hat. Leider werden bei solchen bedauernswerten Vorfällen auch immer wieder Ordonnanzwaffen missbraucht. Daher steht nun der Grundsatz der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen im Fokus dieser Debatte.

Dabei geht oft vergessen, dass nicht die Waffe per se das Problem ist, sondern die Person, welche die Waffe missbraucht. Die Fraktion der FDP-Liberalen hält am Grundsatz der Heimabgabe der Ordonnanzwaffen fest und unterstützt damit die Haltung des Bundesrates. Die Waffe ist Teil der persönlichen Ausrüstung, und die persönliche Ausrüstung gehört zur Wehrfrau oder zum Wehrmann. So ist die Waffe abgestimmt auf den Benützer, womit nicht nur eine zeitraubende Waffenausbildung bzw. -rückgabe zu Beginn und Ende jedes Dienstes entfällt, sondern auch das jeweilige Einschiessen der Waffe selbst.

Die Heimabgabe spiegelt das Vertrauen und die Anerkennung, die der Staat den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt, und zugleich die Eigenverantwortung, die der Bürger zu übernehmen hat. Diese Aspekte werden heute leider meist verharmlost und nicht mehr wahrgenommen. Nichtsdestotrotz sind sie ein Kernelement unserer Milizarmee. Angesichts dessen soll dieses bewährte System nicht wegen tragischer Missbräuche umgekrempelt werden. Vielmehr müssen die Missbräuche entschieden bekämpft werden. Dazu gehört als präventive Massnahme die erweiterte Hinterlegungsmöglichkeit: Wer seine Ordonnanzwaffe aus innerer Überzeugung nicht bei sich daheim wissen will oder sie nicht selber aufbewahren will oder kann, soll sie ohne Begründungspflicht unentgeltlich im Logistikcenter hinterlegen können. Allerdings bleibt er oder sie verpflichtet, die ausserdienstliche Schiesspflicht zu erfüllen und voll ausgerüstet in den Militärdienst einzurücken.

Um den Missbrauch von Armeewaffen reduzieren zu können, begrüsst die FDP-Liberale Fraktion darüber hinaus eine verfeinerte Persönlichkeitsanalyse der angehenden [PAGE 389] Rekruten. So soll künftig die Vertrauenswürdigkeit der Stellungspflichtigen im Rahmen der Rekrutierung geprüft werden. Rekruten, bei denen eine eingehende Prüfung zeigt, dass sie ein Gefahrenpotenzial bezüglich eines Missbrauches der persönlichen Waffe aufweisen, dürfen keine persönliche Waffe mehr erhalten. In diesem Sinne begrüssen wir auch den zurzeit laufenden Pilotversuch in einem Rekrutierungscenter mit dem Ziel, das Restrisiko von Affekthandlungen mit Ordonnanzwaffen zu reduzieren.

Mit all diesen Massnahmen trägt die Fraktion der FDP-Liberalen der traurigen Rolle Rechnung, welche die Ordonnanzwaffe bis heute leider immer wieder spielen musste. Dabei soll das Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger sowie in unsere Angehörigen der Armee jedoch nicht aufs Spiel gesetzt werden.