Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-16

Wortprotokoll

Das algerische Generalkonsulat stellt abgewiesenen Asylsuchenden, die sich als algerische Staatsangehörige ausweisen können und tatsächlich in ihr Heimatland zurückkehren möchten, umgehend Ersatzreisepapiere aus, und die Betroffenen können nach Algerien zurückkehren. Für abgewiesene asylsuchende Personen aus Algerien, die nicht im Besitze gültiger Reisepapiere sind und sich zudem weigern, ihrer Ausreiseverpflichtung nachzukommen, beantragt das Bundesamt für Migration bei der algerischen Vertretung die entsprechenden Ersatzreisepapiere und organisiert ihre Ausreise. Rückführungen auf Linienflügen mit oder ohne polizeiliche Begleitung scheitern jedoch in den meisten Fällen am renitenten Verhalten der Betroffenen zum Zeitpunkt des Boardings. Zu Sonderflügen als letztem und einzigem Mittel zur Durchführung des Wegweisungsvollzugs verweigern die algerischen Behörden seit Jahren ihre Zustimmung.

Im Januar 2009 wurde anlässlich der letzten Verhandlungsrunde zum Anwendungsprotokoll des vor drei Jahren unterzeichneten Rückübernahmeabkommens mit Algerien ein alternatives Vorgehen vereinbart. Danach sollen in Zukunft bei Rückführungen algerische Polizeibegleiter zum Einsatz kommen. Damit sind die Voraussetzungen für einen verbesserten Vollzug geschaffen worden.

[PAGE 369]