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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-05

Wortprotokoll

Es geht hier um die kantonale Zulassung von Arzneimitteln. Wir haben in einem ersten Umgang entschieden, dass die Zulassung noch bis 2011 gültig sein soll. Es geht, wie wir das ausgeführt haben, insbesondere um rund 3300 traditionelle Heilmittel aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Der Nationalrat hat diese Fassung nachher geändert, ist umgeschwenkt und hat entschieden, dass Arzneimittel mit kantonalen Zulassungen als zugelassen gelten. Wir haben diese Frage in der Kommission diskutiert und vor allem auch gefragt: Was heisst denn das? Welche Antworten haben wir nun erhalten? Nach dem Entscheid des Nationalrates sollen diese Präparate, die kantonal registriert sind, zugelassen sein. Es handelt sich einmal um die 3300 Präparate aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Gemäss Beschluss des Nationalrates wären andererseits auch kantonal registrierte Präparate aus den Kantonen Bern, Solothurn und Basel-Landschaft betroffen. Bei diesen Präparaten handelt es sich gerade nicht um eine homogene Gruppe. Wir haben deshalb nachgefragt und Folgendes festgestellt:

1. Bei diesen kantonal registrierten Arzneimitteln handelt es sich um sehr unterschiedliche Produkte.

2. Es gibt auch sehr problematische Produkte unter diesen Heilmitteln, dazu gehören beispielsweise Schmerzmittel mit Wirkstoffen, deren Kombination seit 1999 nicht mehr verkehrsfähig ist. Dazu gehört beispielsweise auch eine Frischzelltherapie mit Organfragmenten - ich erspare Ihnen die Aufzählung der Organe -, es wurde uns aber gesagt, es sei nicht sicher, ob diese Materialien frei von BSE seien.

3. Man hat uns ebenfalls gesagt, die kantonalen Behörden wüssten derzeit nicht, ob und in welchem Ausmass diese kantonal registrierten Arzneimittel noch im Verkehr seien. 50 Prozent von ihnen werden im Ausland - teilweise auch in Indien - hergestellt und in die Schweiz eingeführt.

4. Bei über 700 Produkten gibt es in der Schweiz keine verantwortliche Firma oder Registrierung in einer Datenbank.

5. Die Medikamente sind teilweise vor mehr als zehn Jahren registriert worden. Die kantonalen Behörden haben sie seither nicht mehr nach dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik beurteilt.

Die Kantonsapothekervereinigung hat sich denn auch angesichts dieser Risiken gegen die Fassung des Nationalrates ausgesprochen. Wir haben in unserem Antrag einen Schritt gemacht und gesagt: Wir verlängern die Frist bis Ende 2013. Bis Ende 2013 wird es möglich sein, diese zweite Etappe des Heilmittelgesetzes unter Dach und Fach zu bringen, wie es auch möglich sein wird, hier eine adäquate Regelung für die parlamentarische Initiative Kleiner zu finden. Dies ist die Begründung unseres Antrages. Nach unserer Auffassung geht der Entscheid des Nationalrates in die falsche Richtung.

Schliesslich und endlich haben wir selbstverständlich seitens der Kommission die zuständigen Stellen auch aufgefordert, alles zu unternehmen, um zweifelhafte Produkte möglichst schnell vom Markt zu nehmen, weil wir doch mehr als erstaunt gewesen sind zu vernehmen, dass die Produktesicherheit offensichtlich in verschiedenen Fällen nicht mehr gegeben ist.